Anträge, Abschreibungen und Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Der Jahreswechsel steht an. Auch in Sachen Steuererklärung kann für Selbstständige der 31. Dezember 2009 ein entscheidendes Datum sein, wenn zum Jahresende viele steuerliche Fristen ablaufen. Deshalb sollten Selbstständige jetzt prüfen, ob sie bis zum 31.12.2009 noch wichtige Unterlagen beim Finanzamt einreichen müssen und ob sich ab 1. Januar 2010 steuerliche Veränderungen einstellen.
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&Für Selbstständige, die Anfang nächsten Jahres betriebliche Anschaffungen im Netto-Wert bis zu 150 Euro planen, könnte sich ein vorgezogener Kauf bis Ende 2009 steuerlich rechnen. Denn die Kosten dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind dann noch in voller Höhe für das Jahr 2009 absetzbar. Eine aktuelle Ãœbersicht mit den wichtigsten Steuertipps zum Jahreswechsel gibt es auf www.steuertipps.de. Ãœber anstehenden Fristen im Laufe des Steuerjahres und alle Themen zur betrieblichen und privaten Steuer informiert die »Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige«. |
Diese Steuersoftware der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist in Steuerfragen der zuverlässige digitale Berater für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. |
Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Fristenfalle am 10. Januar
Der 10. Januar 2010 hat es in sich. Bei der steuerlichen Berücksichtigung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2009, welche Unternehmer selbstständig beim Finanzamt monatlich angeben und entrichten müssen, heißt es aufpassen. Denn die Gefahr liegt im Detail. Bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, weswegen um den Jahreswechsel hier die 10-Tage-Regel gilt. Die Vorauszahlung für Dezember kann also üblicherweise bis zum 10. Januar des neuen Jahres geleistet werden. Sie gilt dann trotzdem noch als Betriebsausgabe des Vorjahres und kann beim Finanzamt mit angegeben werden. Fällt der 10. Januar allerdings auf ein Wochenende, verschiebt sich diese Frist auf den folgenden Werktag. Dies ist im Jahr 2010 der Fall, denn der 10. Januar ist ein Sonntag.
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Die Fälligkeit der Zahlung verschiebt sich auf Montag, den 11. Januar 2010 und liegt nicht mehr im vorgeschriebenen 10-Tages Zeitraum. Das bedeutet, sofern die Zahlung für Dezember 2009 erst im Januar 2010 erfolgt, darf sie nicht mehr als Betriebsausgabe für das Jahr 2009 berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob die Zahlung vor dem 10. Januar geleistet wird. Denn bei der 10-Tage-Regel muss Zahlung und Fälligkeit immer im vorgeschriebenen 10-Tages-Zeitraum liegen (vgl. hier). Um die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2009 doch noch im entsprechenden Jahr als Betriebsausgabe geltend zu machen, ist es also notwendig, noch vor Jahresende die entsprechende Zahlung ans Finanzamt zu leisten. Wer das Programm ‚Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige’ nutzt, findet unter anderem diesen Tipp in der Software.
Auf www.steuertipps.de bietet die Akademische Arbeitsgemeinschaft mit dem Steuerterminkalender 2010 (pdf-Download, 90 KB, 2 Seiten) eine kostenlose Hilfe, damit Selbstständige keine Vorauszahlungstermine mehr verpassen und so Säumniszuschläge vermieden werden.
Das kann die »Steuer-Spar-Erklärung 2010« für Selbstständige
Mit der »Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige« lassen sich beispielsweise die Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung 2009 mit Anlage EÃœR und die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 2009 bequem erstellen. Auch Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldung 2009/2010 können ganz einfach mit Hilfe der Software ausgefüllt werden. Beide Formulare können problemlos per ELSTER elektronisch an das Finanzamt geschickt werden. Urteilslisten im Programm erklären wichtige Begriffe, beispielsweise die Begriffe »Freiberufler« und »Betriebseinnahmen« aus Sicht der Finanzbehörden.
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Außerdem stellt die Software ein »ABC der Betriebsausgaben« bereit, ferner Optimierungen beim Betriebs-PKW, Musterverträge und Informationen zu allen Abschreibungsmethoden mit Abschreibungstabellen.
Die Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige gibt es aktuell zum Sonderpreis von 69,95 (UVP). Das Programm kann auf www.steuertipps.de direkt bestellt werden.