Appell des Bundes der Steuerzahler an CDU und SPD-Landtagsfraktionen
Noch in dieser Legislaturperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt sollte die so genannte Schuldenbremse in der Landesverfassung festgeschrieben werden, appelliert der Bund der Steuerzahler in einem Schreiben an die Landtagsfraktionen der CDU und der SPD.
Dabei bezieht sich der BdSt auf die Stellungnahme von CDU-Fraktionsvorsitzendem Jürgen Scharf zu dieser Problematik auf der Beratung der CDU-Fraktionsvorsitzenden der mitteldeutschen Länder und auf Meinungsäußerungen aus der SPD-Fraktion einschließlich Finanzminister Bullerjahn.
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Die derzeitige Absicht, die Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen, sei nur die zweitbeste Lösung. Keiner wisse, wie in der kommenden Wahlperiode die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sind, betont Helga Elschner, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V.
Da es für eine Verfassungsänderung einer Zweidrittelmehrheit bedarf, bestünden derzeit gute Voraussetzungen, die parlamentarische Verpflichtung zum Verschuldungsverbot in die Verfassung einzubringen. Dieser wichtige Schritt dürfe nicht in die nächste Wahlperiode verschoben werden. Verzichte man jetzt darauf, könne man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass man sich dieses Thema als Wahlversprechen aufheben wolle.