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Arbeitnehmer-Sparzulage sichern



Arbeitnehmer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 € (Einkommensgrenze ab 2009) können eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 € pro Jahr beantragen, wenn Sie pro Jahr 400 € als vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen


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Das Geld dafür können Sie von Ihrem Lohn abzweigen oder Ihr Arbeitgeber kann es aufgrund einer individuellen Vereinbarung oder eines Tarifvertrags zusätzlich zu Ihrem normalen Gehalt auszahlen. Diese Fördermöglichkeit hat der Gesetzgeber ab 2009 verbessert, wenn Sie die Beiträge in betriebliche Beteiligungen (z. B. Aktien, Genuss-Scheine, Aktienfonds oder GmbH-Anteile) anlegen. Der Prozentsatz für vermögenswirksame Leistungen wurde auf 20 % (bisher 18 %) und die Einkommensgrenze für die Förderung auf 20.000 € (17.900 €) erhöht.

Ãœber vermögenswirksame Leistungen sollten Sie Folgendes wissen:
Unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zahlt oder Sie sie selbst von Ihrem Gehalt abzweigen, steht nur der Nettobetrag zur Verfügung. Denn der Zuschuss Ihres Arbeitgebers ist steuerpflichtig, Sie müssen Ihren eigenen Sparanteil aus Ihrem schon lohnversteuerten Gehalt zahlen.
Die Erträge, die Sie später aus dem angelegten Geld erzielen, unterliegen der Abgeltungssteuer.

Sie können vermögenswirksamen Leistungen unabhängig davon beziehen, wie hoch Ihr Gehalt ist. Die Einkommensgrenze spielt nur für die staatlichen Zulagen eine Rolle.


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Als Arbeitnehmer schließen Sie einen Sparvertrag über eine der begünstigten Anlageformen ab. Ihr Arbeitgeber überweist die entsprechenden Beträge dann sechs oder sieben Jahre lang. Darüber bekommen Sie eine Bescheinigung zum Jahresende. Anhand der Anlage VL können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Dieser steuerfreie Zuschuss ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Ab 2009 ist zwischen Wertpapiersparverträgen und Bausparpolicen zu unterscheiden.

Vertragsart

Wertpapiere

Bausparen

maximal begünstigte Sparrate

400 €

470 €

Zulagensatz

20 %

9 %

maximale Zulage im Jahr

80 €

42,30 €

Einkommensgrenze
(Alleinstehende/Verheiratete)

20.000 €/40.000 €

17.900 €/35.800 €

Werden zwei separate Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen, erhalten Arbeitnehmer die beiden Zulagen nebeneinander. Die maximale Sparrate von 870 € jährlich kann also mit einer Förderleistung von 122,30 € jährlich begünstigt sein.


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Hinweis: Die Einkommensgrenzen wirken zwar recht niedrig, tatsächlich überschreiten sie aber längst nicht so viele Arbeitnehmer, wie man meinen könnte. Maßgebend ist in diesem Zusammenhang nämlich das zu versteuernde Einkommen. Daher werden vom Jahresbruttogehalt beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und etwaige Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen.

§ 14 des 5. VermBG

Dieser Tipp zur Arbeitnehmer-Sparzulage wird Ihnen präsentiert von www.konz-steuertipps.de



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