Arbeitslosengeld II Bezieher brauchen sich hinsichtlich ihrer Förderberechtigung bei der Riester-Rente keine Sorgen machen
Alles bleibt beim Alten – Bezieher von Arbeitslosengeld II bleiben auch weiterhin förderberechtigt
Bezieher von Arbeitslosengeld II brauchen sich hinsichtlich ihrer Förderberechtigung bei der Riester-Rente keine Sorgen zu machen. Sie bleiben weiter riesterberechtigt. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
Grundsätzlich ist die Riester-Förderberechtigung an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt. Durch geänderte gesetzliche Regelungen entfällt nunmehr die Versicherungspflicht von Arbeitslosengeld-II-Beziehern. Damit würde grundsätzlich auch die Riester-Berechtigung entfallen. Da dies aber nicht gewollt ist, hat der Gesetzgeber die Arbeitslosengeld-II-Empfänger explizit in den Kreis der förderfähigen Personen aufgenommen. Diese Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2010.
An der grundsätzlichen Riester-Förderberechtigung für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird sich demzufolge nichts ändern.
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Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“. Mehr dazu finden Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800