Aufhebung des Steuerprivilegs der Post
(dts) – Postchef Frank Appel hält die Entscheidung des Bundestages für rechtswidrig, einen Steuervorteil der Post zu kippen. Nach dem Parlamentsbeschluss vom Freitag muss der Ex-Monopolist ab Juli im Briefgeschäft für gewerbliche Kunden ebenso 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben wie die Konkurrenten.
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„Wir sehen den Gesetzentwurf im Widerspruch zum geltenden europäischen Recht“, sagte Appel dem Nachrichtenmagazin „Focus“ (Montagausgabe). Er kritisierte, dass flächendeckende Briefdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden „unterschiedlich besteuert werden, obwohl diese laut EU-Recht generell von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Daher kann man auch Briefdienstleistungen für Geschäftskunden nicht davon ausnehmen.“ |
Außerdem unterliegen laut Appel nach EU-Recht nur individuell ausgehandelte Verträge der Mehrwertsteuerpflicht. Auf die Geschäftspost entfallen 85 Prozent der täglich 70 Millionen Briefsendungen im Inland. |
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