Ausgaben für die Anschaffung und Reinigung von Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar
Die Ausgaben für die Anschaffung – und Reinigung von Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar wenn diese Bekleidung als typisch für den Beruf angesehen wird.
Zu den klassischen Beispielen für Berufsbekleidung gehören Arbeitskittel, Kochschürzen, Blaumann, Sicherheitsschuhe und vieles andere mehr.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de