Ausweg nach Steuerstraftaten – die Selbstanzeige
München, 19.01.2010 – openPR – Angesichts des verschärften Kampfes gegen Steuerhinterziehung in Deutschland und der EU raten viele Rechtsanwälte ihren Mandanten, die über Konten im Ausland verfügen und Steuern nicht korrekt abgeführt haben, aber wieder ruhig schlafen wollen, zur Selbstanzeige.
Auch der Münchner Jurist Dr. Klaus Höchstetter, spezialisiert auf alle Fragen des Wirtschaftsrechts sowie Fachanwalt für Straf- und für Steuerrecht, sieht in der strafbefreienden Selbstanzeige den einzigen Weg in die Steuerehrlichkeit. Diese muss allerdings rechtzeitig gestellt werden, denn der Schutz der Selbstanzeige greift erst, wenn sie offiziell beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen eingereicht ist. Und sie muss von Anfang an gut vorbereitet werden, denn spätere Nachbesserungen sind strafrechtlich unerheblich. Wenn beim Zusammenstellen der Unterlagen etwas schief geht, ist hinterher das Dilemma groß. Da die korrekte Ausarbeitung einer Selbstanzeige oft kompliziert ist, sollten Betroffene unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Fachmanns in Anspruch nehmen, der das notwendige Know-how besitzt.
Schon bei der Anforderung der erforderlichen Unterlagen aus dem Ausland lauern erhebliche Entdeckungsrisiken. Jeder Steuersünder, der eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, sollte sich daher unbedingt einen fachkundigen Berater suchen, der ihn professionell betreut, mit der Bank über die Bereitstellung der Unterlagen verhandelt und den Transfer organisiert. Der langjährige und vertraute Steuerberater ist in der Ausnahmesituation der Selbstanzeige nicht der geeignete Ansprechpartner. Denn die Einbeziehung des Steuerberaters macht den Gang zur Selbstanzeige zwingend, eine alternative Beratung ist dann nicht mehr möglich. Der Steuerberater darf das Mandat nur weiterführen, wenn tatsächlich eine Selbstanzeige vorgenommen wird. Im Sinne der Sache ist es also dringend angeraten, einen dritten Berater zu beauftragen. Dieser sollte als Experte im Steuer- und Steuerstrafrecht umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung besitzen. Denn schließlich geht es nicht nur darum, die Unterlagen zu besorgen und auszuwerten, sondern die intelligente Selbstanzeige muss auch so abgefasst werden, dass Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung, Verhaftung, Vermögenspfändung oder Arrestierung des Vermögens unterbleiben.
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