Bagatellregelung für elektronische Rechnungen
(OpenPr) Milliardeneinsparungen für Unternehmen beim Rechnungsaustausch durch einfache Maßnahme möglich. Elektronische Rechnungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.
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Von der Signaturpflicht ausgenommen sind nur Online-Fahrausweise wie Bahn- oder Flugtickets. Diese Ausnahmeregelung auf alle elektronischen Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro zu erweitern, fordert die Initiative „Bagatellregelung für elektronische Rechnungen – Verzicht auf Signatur“. Durch eine solche Regelung könnte die deutsche Wirtschaft um einen Milliardenbetrag entlastet werden. Gestartet wurde die Initiative Anfang März 2010 vom Portal rechnungsaustausch.org (www.rechnungsaustausch.org). Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen sind aufgerufen, die Initiative zu unterstützen. |
Durch die Umstellung von Papierrechnungen auf elektronische Rechnungen lassen sich in der Wirtschaft beträchtliche Kosten einsparen. Pro Rechnung sind dies 1 bis 5 Euro. Jährlich werden innerhalb Deutschlands 6,5 Milliarden Rechnungen zwischen Unternehmen ausgetauscht, davon höchstens 20 Prozent elektronisch.
Hauptursache für die geringe Verbreitung von elektronischen Rechnungen ist die Anforderung nach UStG § 14. Demnach müssen die Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur tragen. Nur wenn der Rechnungsempfänger die Signatur prüft, kann er daraus die Vorsteuer abziehen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen scheuen das Verfahren mit Signatur und Signaturverifikation. |
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Die „Rechnungsrichtlinie“ des BMF von 2004 kennt eine Ausnahme von der Signaturpflicht: Online-Fahrausweise müssen nicht elektronisch signiert sein und können als Papierausdruck aufbewahrt werden, sofern eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt.
Diese spezielle Ausnahme zur allgemeinen, betragsbegrenzten Bagatellregelung weiterzuentwickeln, fordert die Initiative. Sie sieht sich dabei auf einer Linie mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP formulierten Versprechen: „Wir werden … die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen.“
Durch die angestrebte Vereinfachung würde die Verbreitung des elektronischen Rechnungsaustauschs einen beträchtlichen Schub bekommen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten davon profitieren, weil die Hürden für den Versand und den Empfang von elektronischen Rechnungen deutlich gesenkt würden.
Darüber hinaus wäre das heute stark verbreitete Problem formaler Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung in vielen Fällen gelöst. Denn die vielen Unternehmen, die aus elektronischen Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur oder aus signierten Rechnungen ohne vorherige Signaturverifikation die Vorsteuer abziehen, verstoßen gegen geltendes Recht.
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Unterstützer der Initiative – Unternehmen, Organisationen, Einzelpersonen) – werden im Portal rechnungsaustausch.org veröffentlicht.
Weitere Informationen: www.rechnungsaustausch.org/bagatellregelung/index.htm