Bargeldkontrollen an den Grenzen
Bei einem Ãœbertritt der EU-Außengrenzen haben Reisende große Geldbeträge den Zollstellen zu melden. Es besteht eine Meldepflicht für Bargeld und dem gleichgestellte Zahlungsmittel (z. B. Schecks, Wechsel) im Wert von 10 000 Euro oder mehr, die in das, aus dem oder durch das Gemeinschaftsgebiet verbracht werden. Dies geht auf eine EU-Verordnung zurück, die die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus bezweckt. Kommt ein Grenzgänger der Meldepflicht nicht nach, so droht eine Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro.
Der Zoll hat in den letzten Jahren die Kontrollen intensiviert und dabei eine steigende Zahl von Verletzungen der Meldepflicht aufgegriffen. Nicht zuletzt aufgrund von konzertierten EU-weiten Aktionen gegen die internationale Geldwäsche stieg die Zahl sichergestellter Zahlungsmittel sowie von Bußgeldbescheiden wegen nicht oder falsch deklariertem Bargeld stark an.
Bei Bargeldkontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr stellte der Zoll nach 5,1 Mio. Euro in 2007 in 2008 bereits 21,4 Mio. Euro vorläufig sicher; die Zahl der Bußgeldbescheide nahm von 271 (in 2007) auf 699 (in 2008) zu (Quelle: Zoll aktuell 2/2009).
Ab dem 1. Januar 2010 werden Bargeldkontrollen nicht allein mit Blick auf Geldwäsche durchgeführt. Der Zoll darf nun auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Daten von den Personen, die mit meldepflichtigen Geldbeträgen angetroffen werden, an die Finanzämter weitergeben. Es besteht damit die Gefahr, dass der Fund nicht deklarierter Barmittel steuerstrafrechtliche Ermittlungen mit sich bringt.
Bereits in den vergangenen Jahren hat der Zoll besonders an den Grenzen zur Schweiz Kontrollen durchgeführt, was nicht zuletzt auch den Unmut der Regierung in Bern hervorrief. Es bleibt abzuwarten, ob angesichts des jüngst vermeldeten Angebots an die deutsche Finanzverwaltung von brisanten Daten über Schweizer Konten nicht auch der Grenzverkehr schärfer überwacht wird, um durch die Meldungen aufgeschreckten Steuerbürgern aufzulauern. Jedenfalls sind die Zeiten vorbei, in denen große Geldbeträge problemlos über die Grenzen geschafft werden konnten.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Nils Obenhaus LL.M. Taxation Rechtsanwalt Steuerberater
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