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BdSt. warnt Fraktionen vor Wahlkampfwerbung auf Steuerzahlerkosten



Der Bund der Steuerzahler hat die Fraktionen eindringlich davor gewarnt, sich 2011 mit Fraktionsgeldern am Wahlkampf zum Berliner Abgeordnetenhaus zu beteiligen, sagte sein Vorsitzender Alexander Kraus. Er kündigte an, die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sehr genau im Auge zu behalten.

Bereits in der Vergangenheit hatte der Berliner Steuerzahlerbund die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen kritisiert, bei der massiv die Meinungsbildung bei den Bürgern beeinflusst werden sollte. Auch zahlreiche aktuelle Publikationen der Fraktionen können nur als Werbung für die Anliegen der Mutterpartei bezeichnet werden und haben nichts mehr mit Informationen über die Parlamentsarbeit zutun. Der Bund der Steuerzahler Berlin hält das für eine rechtswidrige Parteienfinanzierung durch die Hintertür.

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Immerhin hatten die Fraktionen bereits Ende 2009 insgesamt 1,756 Millionen Euro aus Steuermitteln auf die hohe Kante gelegt, die Sie für Ihre parlamentarische Arbeit nicht verwendet haben. Dies ist der höchste Rücklagenbestand seit 1998.

Nach dem Parteiengesetz ist es die Hauptaufgabe der Parteien und nicht der Fraktionen, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken und auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss zu nehmen.

Aufgabe der Fraktionen ist es hingegen, die Arbeit der Abgeordneten zu koordinieren und damit die politisch-parlamentarische Arbeit ihrer Mitglieder zu erleichtern, wie es das Berliner Fraktionsgesetz definiert. Gesetzlich erlaubt ist den Fraktionen dabei lediglich, in eigener redaktioneller Verantwortung und unter inhaltlichem Bezug zu ihrer Arbeit und Aufgabenstellung die Öffentlichkeit zu unterrichten.

Die Willensbildung des Volkes zu beeinflussen, auf die politischen Anliegen der Mutterpartei hinzuweisen und dadurch deren Wettbewerbschancen zu verbessern, hat eindeutig nichts mit der Koordinierungsaufgabe der Fraktionen im Zusammenhang mit ihrer Parlamentsarbeit zu tun, sagte der Vorsitzende des BdSt-Berlin, Alexander Kraus. Sie zweckentfremden damit Steuermittel für Aufgaben, die eigentlich von den Parteien zu erbringen sind.

Die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus werden aus Mitteln des Landeshaushaltes finanziert und erhalten aktuell jährlich mehr als 7,1 Millionen Euro. Dies entspricht mittlerweile mehr als dem Zehnfachen der Wahlkampfhilfen aus der staatlichen Parteienfinanzierung für Berlin.

Bund der Steuerzahler e.V. LV Berlin



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