Bedarfssätze und Freibeträge bei Ausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen
Mehr finanzielle Unterstützung für 361.000 Auszubildende
Rückwirkend zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2010 bekommen rund 361.000 junge Menschen mehr Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld. Diese Leistungen erhalten Auszubildende, bei denen der eigene Lohn oder das Einkommen der Eltern nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Erhöhung hat ein Gesamtvolumen von 30,7 Millionen Euro.
Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und bei Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen steigen um zwei Prozent. Die Freibeträge bei der Anrechnung von Ausbildungsvergütung oder Elterneinkommen steigen um drei Prozent. Zusätzlich werden die staatlich geförderten Beiträge zur Riester-Rente vom anzurechnenden Einkommen freigestellt.
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Von den 361.000 jungen Menschen sind 125.000 in der klassischen dualen Berufsausbildung und 62.000 in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. 78.000 erhalten Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen, rund 20.000 sind Teilnehmer an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung und rund 77.000 befinden sich in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Die Anhebung der Leistungen folgt wie üblich der Anhebung des BAföG, also der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die BAföG-Anhebung wurde bereits am 21. April 2010 vom Bundeskabinett beschlossen. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hatte am 15. Oktober 2010 auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.