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Befreiung von der Sozialversicherungspflicht



Viele mitarbeitende Familienangehörige zahlen regelmäßig Beiträge in die Sozialkassen, haben aber unter Umständen keinen Anspruch auf Leistungen.


Familienunternehmern ist eine Prüfung der Sozialversicherungspflicht – auch für mitarbeitende Familienangehörige – mit Hilfe einer Statusprüfung zu empfehlen. Dies in der Absicht, die Erstattung gezahlter Beiträge zu erreichen und zukünftige Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden. Mit den zurückgezahlten oder zukünftig ersparten Beiträgen kann dann eine private Alterssicherung aufgebaut werden.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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