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Begrenzung der Leiharbeit – Mehr Mitbestimmung – Mindestlöhne – Sozialer Arbeitsmarkt


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IX. Sozialer Arbeitsmarkt: Mehr Teilhabe – mehr Lebensqualität.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt angespannt. Und die ausbleibende wirtschaftliche Erholung sowie der nur langsame Rückgang der Zahl der Kurzarbeiter lassen nicht auf eine schnelle Besserung hoffen. In dieser Situation kürzt die schwarz-gelbe Koalition die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik um 900 Mio. Euro und damit um fast 10%. Gesetzliche Leistungen, die die große Koalition beschlossen hat, wie der Beschäftigungszuschuss (Job-Perspektive) werden zudem so unzureichend ausgestattet, dass aktive Jobcenter, vor allem in Nordrhein-Westfalen, kaum noch Möglichkeiten sehen, bestehende Maßnahmen zu finanzieren, geschweige denn neue Initiativen zu ergreifen. Leidtragend sind alle Arbeitsuchenden, vor allem aber Langzeitarbeitslose, deren Chancen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, weiter sinken werden

Bei einem Drittel der Langzeitarbeitslosen liegt die letzte sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung sechs oder mehr Jahre zurück. Viele haben gesundheitliche Beschwerden. Erfolgreiche Praxis guter Jobcenter zeigt, dass auch sie mit einer intensiven und anhaltenden Unterstützung dennoch erfolgreich eine Arbeit aufnehmen können. Hierzu bedarf es guter Fallmanager und einer Perspektive auf dem Arbeitsmarkt, die motiviert.

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit und vieler Studien gehen davon aus, dass derzeit ein nicht unerheblicher Teil der Langzeitarbeitslosen kaum Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat.


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Statt Arbeitslosen mit einer Kürzung der Regelleistungen zu drohen, brauchen wir mehr und bessere Arbeitsangebote auf dem Arbeitsmarkt für diejenigen, die derzeit auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung. Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Lage werden wir ohne öffentlich geförderte Beschäftigung die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht nachhaltig senken können. Ziel muss es sein, anständige Arbeitsplätze zu schaffen und Menschen ein auskömmliches Einkommen zu ermöglichen.
Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel, letztlich die Regelsätze für das Existenzminimum weiter abzusenken, Mindestlöhne zu verhindern und die Lohndrückerfunktion des Armutslohn-Sektors weiter zu verstärken sind mit unserem Verständnis von Sozialstaat nicht zu vereinbaren und zudem wirtschaftspolitisch falsch.
Angesichts dieser kritischen Lage wollen wir einen sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlich geförderter Beschäftigung ausbauen. In diesem sozialen Arbeitsmarkt wollen wir in den kommenden zwei Jahren zusätzlich 200.000 Beschäftigungsverhältnisse anbieten. Sie sollen allen Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung stehen. Wir prüfen, welche bisher vorhandenen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (sogenannte „Ein-Euro-Jobs“) darin überführt werden können.

Für diesen Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (Sozialer Arbeitsmarkt) werden wir zusätzlich 3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entsprechende Finanzierungsvorschläge einbringen.

Für die Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes können vor allem folgende Programme ausgebaut werden:

1. In strukturschwachen Gebieten wollen wir für den existierenden „Kommunal-Kombi“ den Bundeszuschuss auf mindestens 80 % erhöhen. In Ausnahmefällen können auch 100 % der Mittel durch den Bundeszuschuss abgedeckt werden (zum Beispiel für Kommunen in Haushaltsnotlage). Das Programm ist in der Regel auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Für die Finanzierung sollen auch die bei Bund und Ländern nicht abfließenden Mittel des Europäischen Sozialfonds verwendet werden. Die
bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die geforderte Eigenbeteiligung von finanzschwachen Kommunen oft nicht geschultert werden konnte.


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2. Das Programm „Job-Perspektive“ mit einem gesetzlichen Beschäftigungszuschusses wollen wir ausbauen. Er soll Menschen eine berufliche Perspektive eröffnen, die auch nach intensiven Vermittlungsanstrengungen keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

Die wichtigsten Prinzipien für die Weiterentwicklung dieses sozialen Arbeitsmarktes sind:

– Angebote des sozialen Arbeitsmarktes dürfen nur bei Zustimmung von Gewerkschaftern und Kammern eingerichtet werden. Das soll sicherstellen, dass es sich um zusätzliche und gemeinnützige Arbeit handelt, die keine regulären Arbeitsplätze vernichtet (auch nicht im öffentlichen Dienst) und ebenso wenig in den fairen Wettbewerb von Unternehmen um kommunale Aufträge eingreift.

– Die Lohnhöhe soll sozialversicherungspflichtig sein und Hilfebedürftigkeit eines Arbeitssuchenden ausschließen.

– Die Annahme dieser Beschäftigungsangebote im sozialen Arbeitsmarkt ist freiwillig. Für den Fall der Ablehnung angebotener und zumutbarer Arbeit gelten allerdings weiterhin die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten. (Im Zusammenhang mit der Einführung von Mindestlöhnen gilt bei Einhaltung dieser Lohnuntergrenze eine Arbeit als zumutbar.)

– Die Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit bleiben für die Arbeitnehmer im sozialen Arbeitsmarkt weiterhin zuständig und überprüfen halbjährlich die Vermittlungschance in den ersten Arbeitsmarkt.

– Mit den Arbeiten sollten vor allem Dritte (Unternehmen, insbesondere Handwerker, freie Träger) beauftragt werden, sie können aber auch von den Kommunen selbst erledigt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Angesichts des Wegfalls der passiven Leistungen und zusätzlicher Einnahmen in den Sozialversicherungen besteht ein hoher Selbstfinanzierungseffekt.

Ãœber die genaue Ausgestaltung eines solchen integrierten Ansatzes wollen wir in den nächsten Wochen einen intensiven Dialog führen. Wir laden Gewerkschaften, Unternehmerverbände, Träger der Wohlfahrtspflege und kommunale Spitzenverbände ein, mit uns gemeinsam ein Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt zu entwickeln, das Langzeitarbeitslosen neue Teilhabechancen eröffnet und zu mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden führt.

X. Das Arbeitslosengeld.
Deutschland befindet sich in einer außergewöhnlich schwierigen Situation: während die Arbeitslosigkeit in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise steigt, nimmt zugleich der Fehlbedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu. Weil für die Zukunft unseres Landes die Qualifikation der Beschäftigten eine große Bedeutung hat und es deshalb vernünftig ist, im Rahmen der Arbeitsförderung Qualifikationsansprüche und -angebote auszubauen, sollte das auch Folgen für die Leistungsansprüche der Arbeitslosen haben. Deshalb soll der Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld I wegen der Teilnahme an solchen berufsqualifizierenden Maßnahmen um bis zu sechs Monaten verlängert werden; bei anspruchsvollen Qualifizierungen um bis zu 12 Monaten. Gleichzeitig muss die notwendige Rahmenfrist für eine zwölfmonatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder von 24 Monaten auf 36 Monate verlängert werden, um einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu erhalten.


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