Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich absetzen
Augsburg, 15.01.2010. Das Bürgerentlastungsgesetz ist seit 1. Januar in Kraft und erlaubt es, Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich abzusetzen. Arbeitnehmer und Beamte werden mit der ersten Gehaltsabrechnung in diesem Jahr ein etwas höheres Nettoeinkommen bekommen. Für Geringverdiener ergeben sich Chancen: Eine Alleinstehende ohne Kind, die ein Jahresbruttogehalt von 20.000 Euro bezieht, kann mit einer jährlichen Entlastung in Höhe von 246 Euro (im Verhältnis zu 2008) rechnen.
„Schon mit rund 20 Euro mehr monatlich im Portmonee kann man sich eine gute Krankenzusatzversicherung leisten“, sagt Hartmut Schmid, Versicherungsexperte beim Vergleichsportal Aspect Online. Mit einem Vergleich lässt es sich sparen: Der günstigste Anbieter bei Aspect Online im Bereich Ergänzungstarif Heilpraktiker, Sehhilfen und Zahnersatz kostet rund 11 Euro pro Monat, der teuerste 31 Euro*. Da viele Zahnbehandlungen über die eingeschränkte Regelversorgung hinausgehen, muss man auch vor höheren Zahnarzt-Rechnungen keine Sorge haben. Eine Krankenhauszusatzversicherung (Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) ist schon ab rund 28 Euro zu haben*. Diese Zusatz-Police bietet mehr Privatsphäre und intensivere ärztliche Betreuung.
Den Vergleich finden Sie hier:
www.aspect-online.de/krankenzusatzversicherung/
*Rechenprofil: Arbeitnehmer, geboren am 12.02.1975, ledig.