Belege und Quittungen verloren ?
Häufig kommt es oft vor, dass Belege über einzelne (geringere) Kosten beim Erstellen der Steuererklärung nicht mehr auffindbar sind.
Für solche Fälle berücksichtigen die Finanzämter auch so genannte Eigenbelege, wenn die berufliche Veranlassung unstrittig ist. Wegen der vom Finanzamt vermuteten „Missbrauchsgefahr“ sollten Sie jedoch darauf achten, dass Ihre Eigenbelege zumindest folgende Angaben enthalten (Zweck der Ausgabe, Betrag, Datum der Zahlung, Empfänger der Zahlung, Datum der Belegerstellung und eigenhändige Unterschrift).
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de