Beschlossene und mögliche Steueränderungen in 2011
Alle Jahre wieder kommt nicht nur Weihnachten, sondern auch ein neues Jahressteuergesetz. Wer verstehen will, welche steuerlichen Änderungen es bringt, sollte sich allerdings nicht in den Originaltext vertiefen. Denn dessen Korrekturanweisungen sind ohne Kenntnis der Paragraphen, die sie ändern, streichen oder ergänzen, schlichtweg unverständlich. „Für Laien ist es nahezu unmöglich, sich da zurechtzufinden“, sagt Karola Teschner, Steuerberaterin bei Ecovis. Wie jedes Jahressteuergesetz enthält das diesjährige zahlreiche Detailänderungen, Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und Nachbesserungen in den verschiedensten Steuergesetzen.
Und nicht jede Neuregelung ist von gleich großem Interesse. Eher klein ist der Kreis der Betroffenen zum Beispiel bei jener Ergänzung, die dafür sorgt, dass der deutsche Fiskus von Ablösesummen, die für den Wechsel eines Profisportlers von einem ausländischen zu einem inländischen Verein ins Ausland fließen, 15 Prozent einbehalten kann.
Millionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrifft dagegen die Abschaffung der gewohnten Lohnsteuerkarte aus Pappe. Schon für 2011 werden keine neuen mehr ausgegeben. Ab 2012 können Arbeitgeber dann die bisher darauf eingetragenen Stammdaten wie Steuerklasse, Familienstand, Kinderzahl oder individuelle Freibeträge aus der ELStAM-Datei (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) des Finanzamtes elektronisch abrufen. Im Ãœbergangsjahr 2011 gilt die beim Arbeitgeber vorliegende Lohnsteuerkarte 2010 einfach weiter. Wenn sich Änderungen ergeben, zum Beispiel durch Heirat, muss der Arbeitnehmer sich die Karte aushändigen lassen, damit das Finanzamt die Eintragungen korrigieren oder ergänzen kann.
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Weniger Papierkram, mehr Elektronik in Steuerangelegenheiten – der Trend geht eindeutig in diese Richtung. So müssen zum Beispiel Umsatzsteuer-Jahreserklärungen ab 2011 elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.
Steuervereinfachung: Schon 2011?
Eine echte Arbeitserleichterung für die Steuerzahler sollen die Vereinfachungen des Steuerrechts bringen, auf die sich der Koalitionsausschuss jüngst geeinigt hat. Allein die Unternehmen sollen dadurch Bürokratiekosten von rund vier Milliarden Euro einsparen. Bei den Bürgern will der Staat auf verschiedene Nachweise verzichten. Die wichtigsten Punkte:
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 920 auf 1.000 Euro angehoben werden; natürlich können sie weiterhin nachgewiesene höhere Werbungskosten geltend machen.
• Künftig soll nicht mehr zwischen Kinderbetreuungskosten aus beruflichen und aus privaten Gründen unterschieden werden. Damit können Eltern – unabhängig von der Erwerbstätigkeit – Kinderbetreuungskosten zu zwei Dritteln, höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr, steuerlich absetzen.
• Bei volljährigen Kindern, die noch eine Ausbildung absolvieren oder studieren, soll die Einkommensprüfung für die Gewährung von Kindergeld bzw. Kinderfreibeträgen entfallen.
• Arbeitnehmer und Rentner sollen die Wahl haben, ihre Einkommensteuererklärungen nur alle zwei Jahre statt jährlich abzugeben.
Unklar ist derzeit noch, wann die Erleichterungen wirksam werden. „Angesichts der höher als erwarteten Steuereinnahmen ist es durchaus möglich, dass einige Entlastungen noch rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2011 in Kraft treten“, meint Karola Teschner.
Jahressteuergesetz: Was sicher ist
Sogar rückwirkend für frühere Jahre gelten zwei Änderungen im Jahressteuergesetz 2010, mit denen Urteile des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden:
• So können Selbstständige und Arbeitnehmer, die – wie Handelsvertreter oder Lehrer – überwiegend außerhalb ihrer Wohnung tätig sind, die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers wieder bis zu maximal 1.250 Euro als Betriebsaugaben oder Werbungskosten abziehen, wenn sie über keinen anderen Arbeitsplatz verfügen. Dies gilt auch für noch offene Steuerfälle ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Damit wird an die alte Rechtslage bis einschließlich 2006 angeknüpft.
• Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt sogar rückwirkend für alle steuerlich noch offenen Erwerbsfälle ab August 2001. Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer tritt allerdings laut Jahressteuergesetz erst am 1. Januar 2011 in Kraft. „Ab dann fällt bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern keine Grunderwerbsteuer mehr an“, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Teschner.
Weniger erfreulich für die Betroffenen ist eine andere Neuregelung: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die Eigentümer einer gemischt, also betrieblich und privat genutzten Immobilie sind, können den Vorsteuerabzug ab 2011 nur noch für den unternehmerisch genutzten Gebäudeteil geltend machen. Bisher war dies nach dem so genannten Seeling-Modell für die Vorsteuer auf die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich.
Für Unternehmer hält das Jahressteuergesetz 2010 darüber hinaus weitere Änderungen des Umsatzsteuergesetzes bereit. Um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. auf die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie die Gebäudereinigung erweitert. Im letzten Fall gilt die Erweiterung nur, wenn der Empfänger selbst Gebäudereiniger ist.
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Quelle: openPR
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