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Beschränkter Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen



Freiburg (ots) – Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen Verfassungsbeschwerden zu Regelungen aus dem Alterseinkünftegesetz vor.



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Dabei geht es um vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte Urteile, die die beschränkte steuerliche Abziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung für verfassungsgemäß erklären. Einer der Beschwerdeführer wird vom Freiburger Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle vertreten, der auch Chef-Justiziar der Haufe Mediengruppe ist.
Worum geht es? Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 Rentenauszahlungen zunehmend in voller Höhe steuerlich erfasst. Auf der anderen Seite sind Beiträge zur Altersvorsorge lediglich in beschränktem Umfang steuerlich absetzbar.

Die Konsequenz: viele Arbeitnehmer werden Renteneinnahmen, die auf einem bereits versteuerten Einkommen beruhen, versteuern müssen. Gegen diese Doppelbesteuerung richten sich die Verfassungsbeschwerden.

Nach Ansicht von Prof. Geckle ist es aber nicht notwendig, insoweit gesondert Einspruch gegen Einkommenssteuerbescheide einzulegen. „Diese ergehen hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen nur vorläufig“, beschreibt der Steuerexperte aus Freiburg die Praxis der Finanzämter.


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Nähere Informationen und Hintergründe finden Interessierte unter: http://www.haufe.de/steuern



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