Besteuerung der Altersrenten
Die Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kurz vor Ostern veröffentlichten Urteil entschieden.
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Das Alterseinkünftegesetz mit der Besteuerung der Altersrenten mit dem Ertragsanteil von z.B. 80% im Jahr 2020 oder gar 90% im Jahr 2030 ist verfassungsgemäß. Ein Rentnerehepaar hatte gehofft, durch Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung die sog. Öffnungsklausel (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG) nutzen zu können und so den zu versteuernden Ertragsanteil von 50% (im Jahr 2005) seiner Rente von monatlich knapp 2000,- Euro senken zu können. |
Der Bundesfinanzhof hat dem nicht stattgegeben, die Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß. Umso mehr gilt es, bereits in jungen Jahren gezielt und effektiv privat vorzusorgen. Steueroptimierte Kapitalanlagen in Sachwerten bieten aufgrund der ungewissen Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt eine sichere Möglichkeit, privat vorzusorgen und dem Trend der fallenden Rentenansprüche entgegen zu wirken. Die Experten von SKD Frankfurt (www.skd-frankfurt.de) beraten unabhängig und mit Fachkompetenz. Mehr als 80 Mitarbeiter – Steuerexperten, Betriebswirte, Bankfachwirte, Rentenfachberater und Versicherungsexperten – analysieren den Markt und wählen aus dem vielfältigen Angebot für jeden Kunden die interessanteste Lösung aus. |
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Quelle: openPR