Bundesrat setzt sich für Ehrenämter ein
Im Rahmen einer heute gefassten Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung, zeitlich unbegrenzte Regelungen zu schaffen, nach denen bei vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten Aufwandsentschädigungen für ein kommunales Ehrenamt nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.
Gleiches soll für Mitglieder der Selbstverwaltung, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger gelten.
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Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund aufgrund einer neuen Rechtsauffassung beabsichtigt, Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern in Höhe des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteils ausnahmslos als Hinzuverdienst bei den genannten Renten zu berücksichtigen. Dies führe zur Minderung oder sogar zum Verlust dieser Renten und damit zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ehrenamtes. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang beabsichtigte Ãœbergangsregelung, die für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten solle, stelle langfristig keine befriedigende Lösung dar. Zum Schutz des Ehrenamtes sei die angekündigte befristete Regelung durch eine dauerhafte zu ersetzen. Ansonsten würde das Ehrenamt schweren Schaden nehmen.