Bundesregierung setzt Fehlanreize bei Verbrauchskennzeichnung von Pkw
Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesrat auf, Novelle der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (EnVKV) abzulehnen – Neufassung verstößt mehrfach gegen EU-Recht – Schwere Pkw mit hohem Verbrauch sollen gegenüber Kleinwagen systematisch besser bewertet werden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Statt Verbraucheraufklärung betreibt die Bundesregierung systematisch Verkaufsförderung für schwere und klimaschädliche Dickschiffe“ Berlin, 15. Juni 2011: Die Bundesregierung orientiert die Verbrauchskennzeichnung von Pkw weiter an den Interessen der deutschen Automobilindustrie statt an den Bedürfnissen der Autokunden. Sie schreckt dabei auch nicht vor einer Verletzung von EU-Recht zurück.
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Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) im Zusammenhang mit der im Mai im Bundeskabinett verabschiedeten und inzwischen dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegten Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeich¬nungs-Verordnung (EnVKV) hingewiesen. Der Umweltausschuss der Länderkammer berät am kommenden Dienstag (21. Juni) über die Regierungsvorlage, das Plenum entscheidet voraussichtlich am 8. Juli.
In Schreiben an die in den Bundesländern zuständigen Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsminister fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Ressortchefs auf, die Regierungsvorlage in der vorliegenden Form in der Länderkammer abzulehnen. Der Entwurf vom 18. Mai (Bundesrats-Drucksache 281/11) verstoße gleich an mehreren Stellen gegen EU-Recht und diene im Ergebnis weder der Verbesserung der Verbraucherinformation noch dem Klimaschutz. Resch: „Es kann nicht sein, dass ein Audi Q7 Geländewagen mit CO2-Emissionen von knapp 200 Gramm pro Kilometer (g CO2/km) eine hellgrüne B-Kennzeichnung erhalte, während ein Smart oder Polo mit Emissionen von weniger als 90 g CO2/km aber mit einem gelben C abgestraft wird.“ Dies wäre aber der Fall und eine massive Irreführung der Verbraucher, wenn die Vorlage der Regierung in Kraft träte. „Trotz aller Klimaschutzrhetorik bleibt alles beim Alten: Wo Verbraucheraufklärung draufsteht ist tatsächlich Verkaufsförderung für schwere und klimaschädliche Dickschiffe enthalten“, sagte Resch. „Die seit über zehn Jahren bewährte Kennzeichnung der Energieeffizienz von Elektrogeräten wird dazu missbraucht, den Autokäufer gezielt fehlzuleiten.“
Besonders ärgerlich sei, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eine seit Jahren von Umweltverbänden und dem ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) vorgebrachte Forderung nach Einführung eines vergleichenden Effizienzlabels für neue Pkw nach dem Vorbild des bunten Energielabels für Kühlschränke, Waschmaschinen usw. ( sog. „Weiße Ware“) aufgreife, um sie dann in ihr Gegenteil zu verkehren. Richtig und wichtig sei die geplante Angabe der Kosten für die Jahressteuer sowie die jährlichen Kraftstoffkosten bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern auf dem neuen Energieeffizienzlabel.
Kardinalfehler des Entwurfs sei aber, dass Fahrzeuge mit höherem Verbrauch und in der Konsequenz höheren CO2-Emissionen bei der Ermittlung der Effizienzklassen durch ihr höheres Gewicht massiv bessergestellt werden. Im Ergebnis komme es zu klaren Fehlanreizen, weil Autokunden zum Kauf schwerer und hochmotorisierter Pkw animiert würden, denen eine günstigere Energieeffizienz bescheinigt werde als leichteren Kleinwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und entsprechend niedrigerem CO2-Ausstoß.
Außerdem wiederhole der Regierungsentwurf einen Fehler, der schon seit Jahren die Wirksamkeit des Effizienzlabels für „Weiße Ware“ belastet, indem er für die Fortentwicklung A+ bis A+++ -Kennzeichnungen vorsehe und die Anpassung an die reale Effizienzentwicklung („Dynamisierung“) nur alle acht – statt wie von der DUH gefordert alle drei – Jahre vorsieht. Im Ergebnis würden in schon wenigen Jahren alle relevanten Fahrzeugmodelle mit A, B gekennzeichnet, was wiederum die Autokunden in die Irre führe und den Druck auf die Hersteller reduziere, effizientere Fahrzeuge anzubieten. Durch Stellungnahmen der DUH ist es offensichtlich gelungen ist, eine Verschlechterung (und damit Verstoß gegen EU-Recht) bei der Kennzeichnung der Neufahrzeuge im Verkaufsort wieder rückgängig zu machen. Offensichtlich auf Wunsch von Autobauern und Autohandel verzichtet der Staat hingegen nach wie vor auf die auch von der EU geforderte eigene Kontrolle und Ahnung von Verstößen.
Resch betonte, die Regierungsvorlage verstoße klar gegen EU-Recht, wonach die EU-Rahmengesetzgebung bei der Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten entweder eins zu eins oder weitergehend („schutzverstärkend“) umgesetzt werden müsse, niemals jedoch abschwächend. Schon die aktuell geltende Regelung sei nicht mit EU-Recht vereinbar, nun plane die Bundesregierung eine weitere Verschlechterung des Verbraucherschutzes. „Wenn dieser Regierungsentwurf in Kraft treten sollte, wird die DUH als klageberechtigter Verbraucherschutzverband national und auf EU-Ebene dagegen vorgehen“, kündigte Resch an. In Brüssel werde die DUH in diesem Fall die EU-Kommission zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland auffordern und hier über eigene Musterklagen die EU-Rechts-Widrigkeit gerichtlich feststellen lassen, so der DUH-Bundesgeschäftsführer.
Link:: http://www.duh.de/2559.html
-DUH-Hintergrund: „Rechtswidrigkeit der Regierungsvorlage
Pkw-EnVkV (BR-Drucksache 281/11) vom 18. Mai 2011“ -Brief an
Länderminister zur Abstimmung im Bundesrat vom 03. Juni 2011
-NDR-Beitrag zu Energieverbrauchskennzeichnung
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