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Archiv für die Kategorie „Geld & Finanzen“



Nachforderungen des Finanzamtes bei Medienfond Anlegern müssen nicht aktzeptiert werden

Tausende Anleger von Medienfonds müssen Nachforderungen des Fiskus nicht in voller Höhe akzeptieren.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen Beitrag der Financial Times Deutschland vom 01.07.2011.
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Einführung eines Freibetrags bei der Bankenabgabe

Gutachter bestätigt: Freibetrag bei Bankenabgabe ist zulässig
München (ots) – Die Einführung eines Freibetrags bis zu einer Milliarde Euro bei der Bankenabgabe ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Münsteraner Steuerrechtler Professor Dieter Birk in einer gutachterlichen Stellungnahme. Diese ist von besonderer Aktualität, da am kommenden Freitag der Bundesrat über die Bankenabgabe entscheiden wird. Birk führt aus, dass Festlegung und Höhe eines Freibetrags bei der Bankenabgabe grundsätzlich im Ermessen des Gesetz- und Verordnungsgebers stehen. Er erklärt in seinem Gutachten ausdrücklich, dass eine Freibetragsregelung verfassungsrechtlich zulässig ist. Damit stützt der Experte für Finanzverfassungsrecht die Forderung nach einem säulenübergreifenden Freibetrag bei der Bankenabgabe.
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Mittel müssen für Armutsbekämpfung und Klimaschutz verwendet werden

Finanztransaktionsteuer: Durchbruch in der EU-Kommission
Die Kampagne Steuer gegen Armut begrüßt den Durchbruch in der Europäischen Kommission für eine Finanztransaktionssteuer.
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Umsetzung von Basel III

Besonderheiten der nationalen Finanzmärkte bei Basel III berücksichtigen
Zum Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung von Basel III erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zöllmer:
Die EU-Kommission wird demnächst neue Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken (Basel III) vorschlagen. Durch das geplante Umsetzungsverfahren in Form einer Verordnung statt einer Richtlinie, würde der Bundestag seiner direkten Mitwirkungsmöglichkeiten beraubt und die Chancen zur Berücksichtigung der Besonderheiten der nationalen Finanzmärkte eingeschränkt.
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Kampagne "Steuer gegen Armut" drängt die Bundeskanzlerin, sich auf EU-Ebene für Finanztransaktionssteuer einzusetzen

Merkel muss sich für Finanztransaktionssteuer in EU einsetzen
Merkel muss ihren Worten jetzt Steuern folgen lassen!
Kampagne „Steuer gegen Armut“ drängt die Bundeskanzlerin, sich auf EU-Ebene für Finanztransaktionssteuer einzusetzen
Aktion von Oxfam, Attac, Jusos und Grüner Jugend in Berlin
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EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei der Fondsverwaltung

Urteil vom 05.05.11 BFH V R 51/10
Mit Beschluss vom 5. Mai 2011 V R 51/10 hat der Bundesfinanzhof dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob sog. außenstehende Berater, die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen gegen Entgelt beraten, umsatzsteuerpflichtige oder –wie die KAG selbst– steuerfreie Leistungen bei der Fondsverwaltung erbringen.
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Finanztransaktionssteuer: Zeitgleiche Parlamentsdebatten in Deutschland und Frankreich

– Gleichzeitige Debatte zur Finanztransaktionssteuer in Bundestag und französischer Nationalversammlung
– Gleichlautende Forderungen an deutsche und französische Regierung für ein abgestimmtes Vorgehen
In Frankreich Annäherung von Regierungs- und Oppositionsparteien
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Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsfonds sind nicht sofort abziehbar

Urteil vom 14.04.11 BFH IV R 8/10
Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 8/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln sind.
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KfW senkt die Zinsen einiger Darlehensförderungen

Zum 25. Mai 2011 senkte die KfW die Zinsen einiger Darlehensförderungen. Profitieren können davon vor allem Bauherren und Hauseigentümer die umfassende Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus planen oder bereits sanierten Wohnraum erwerben. Auch kommunale Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung öffentlicher Gebäude können ab sofort von Städten und Gemeinden zu verbesserten Zinskonditionen beantragt werden.

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Die aktuellen Zins-Konditionen im Ãœberblick:

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) – Effizienzhaus
Gefördert werden die energetische Sanierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden zu KfW-Effizienzhäusern sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen.
Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 75.000,- € je Wohneinheit.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (= Erlass der Kreditsumme) wird je nach energetischem Niveau / Erreichen des Sanierungsobjektes gewährt:
– Tilgungszuschuss von 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
– Tilgungszuschuss von 10,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70
– Tilgungszuschuss von 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
– Tilgungszuschuss von 5,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
– Tilgungszuschuss von 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen der energetischen Sanierung sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 50.000,- € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

KfW-Energieeffizient Bauen (153)
Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem Darlehen. Förderfähige Standards auf Grundlage der geltenden Energie-Einsparverordnung (EnEV2009) sind: KfW-Effizienzhaus 40, – KfW-Effizienzhaus 55 (einschließlich Passivhaus) und KfW-Effizienzhaus 70. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000,- € je Wohneinheit

– Effektivzins von 3,91 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 3,75 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,01 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,06 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss wird je nach Erreichen des KfW-Effizienzhausziels gewährt:
– Tilgungszuschuss von 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40
– Tilgungszuschuss von 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 55

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (124) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften (134) mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten bzw. bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils bei einem Darlehenshöchstbetrag von 100.000,- €.

– Effektivzinssatz von 4,01 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,11 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,58 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,16 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,68 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)

Die aktuellen Zins-Konditionen für Kommunen im Ãœberblick:

KfW-Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157)
Gefördert wird die energetische Sanierung von allen Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Investitionskosten.

– Effektivzinssatz von 2,22 bis 6,77 %
(max. Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)
(max. Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)

KfW-Kommunal Investieren (148)
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten bei einem Förderhöchstbetrag von 25 Mio € je Vorhaben.

– Effektivzinssatz von 4,01 % bis 8,56 % (max. Laufzeit 10 Jahre, max. 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,27 % bis 8,83 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,47 % bis 9,04 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,32 % bis 8,88 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max.5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,63 % bis 9,20 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max. 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)

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( openPR )

Ing.-Büro EnergieSystem
Dipl.-Ing. Carsten Heidrich
Grubeleck 9
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Büro 04195 / 99 00 890
Fax 04195 / 99 00893
Web www.EnergieSystem.de

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