Archiv für die Kategorie „Kirchensteuer“
49,7 Millionen Euro Schwarzgeld bei der evangelischen Kirche
Neue Westfälische (Bielefeld): Millionen-Schwarzgeld bei Evangelischer Kirche
Bielefeld (ots) – 49,7 Millionen Euro Schwarzgeld sind bei der evangelischen Kirche im Kreis Herford entdeckt worden. Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Montagsausgabe).
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Steuern berechnen kann jeder
Steuern berechnen ist nicht mehr nur mit professioneller Hilfe möglich. Dank der neusten Software zur Steuerberechnung können das inzwischen auch Laien selbst erledigen.
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Kürzlich sorgte wieder die sog. "Kirchensteuer" für Schlagzeilen
Laut Bundesverfassungsgericht „kann zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bilden“ (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2010 vom 12.11.2010 zu Urteil 2 BvR 816/10 vom 28.10.2010). Also selbst wer keiner Kirche angehört, kann aufgrund des Ehepartners ggf. zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet sein. Obendrein: Riesige staatliche Zahlungen an die Kirchen sowie riesige steuerliche Vorteile für die Kirchen werden ja faktisch von jedem finanziert. Ist das gerecht? Jedenfalls gegenwärtig: Nein! Kann man wenigstens gegen diese „Kirchensteuererklärung“ des BVerfG etwas unternehmen? Jedenfalls gegenwärtig: Ja!
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Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Verbrauchssteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Kirchensteuer … Hilfe !
Vor lauter lauter Steuern weiß man doch heutzutage gar nicht mehr wo einem der Kopf steht. Bevor Sie aber noch ganz verzweifeln, können Sie sich einfach Hilfe von professionellen und promovierten Steuerberatern holen.
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Kürzung staatlicher Zuwendungen an Kirchen
(ots) – Heißes Eisen – Mit der angestrebten Kürzung staatlicher Zuwendungen an Kirchen packen Landespolitiker ein heißes Eisen an. Die Pläne könnten hitzige Diskussionen entfachen und in Niedersachsen zum Beispiel die Haushaltsberatungen der Regierungskoalition am kommenden Wochenende belasten. Klar ist, dass es in der gegenwärtigen Finanznot des Staates im Grunde keine Tabus beim Sparen geben darf. Insofern könnten auch Gelder für die Kirchen auf den Prüfstand kommen – zumal, wenn es sich dabei zum Teil um Leistungen handelt, deren Ursprung mehr als 200 Jahre zurückliegt.
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Kirchensteuer ja oder nein ?
Diese Frage beschäftigt so manches Ehepaar, bei dem der Hauptverdiener konfessionslos und damit nicht kirchensteuerpflichtig ist. Verfügt der andere Ehepartner trotz Kirchenmitgliedschaft über gar keine oder nur sehr niedrige Einkünfte, muss monatlich keine Kirchensteuer gezahlt werden.
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Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer
Berlin (ots) – Zur Forderung des Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeriums der Finanzen, Prof. Dr. Clemens Fuest, den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer einzuschränken, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
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Höhe der Kirchensteuer – viele verlassen die Kirche
Baierbrunn (ots) – Für Gläubige ein gewaltiger Schritt: Austritt aus der Kirche. Warum verlassen Menschen ihre Glaubensgemeinschaft. Die meisten wegen der Kirchensteuer.
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NWB Steuer TV – aktuelle Steuernachrichten im TV-Format
Herne (ots) – Bewegte Bilder sagen oft mehr als tausend Worte. Deshalb gibt es jetzt im Internet „NWB Steuer-TV“ – die erste Nachrichtensendung für Steuerberater und Kanzleimitarbeiter. „So einfach wie fernsehen“: Jeden Freitag ab 14 Uhr ist die aktuelle Ausgabe online abrufbar. Pro Sendung werden bis zu neun aktuelle Steuerthemen aufbereitet und von einem Moderator präsentiert. In der Regel geht es um die neuesten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie um interessante Verwaltungsanweisungen. Ãœblicherweise dauert jede Sendung rund 15 Minuten.
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Kinderfreibetrag nutzen
Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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