Archiv für die Kategorie „Steuerurteile“
BFH VIII R 78/05 – Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater)
Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im Rahmen einer ihn betreffenden Außenprüfung
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Abzugsfähigkeit der Zinsen als Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung stehen Schuldzinsen in einem derartigen Zusammenhang mit dem Betrieb, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.
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BFH I R 102/08 Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen
Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten (hier: für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten.
EStG 1997 § 5 Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 3
HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1, § 255 Abs. 1 Satz 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 102/08
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 9. September 2008 6 K 1161/04 K,F (EFG 2009, 167)
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BFH I R 43/08 Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern – Bildung und Auflösung von Rückstellungen – Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze
Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1. Januar 1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.
KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 10 Nr. 2
AO § 233a
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Beschluss vom 16. Dezember 2009 I R 43/08
Vorinstanz: FG Hamburg vom 9. Juli 2007 2 K 175/06
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BFH I R 72/08 Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH
Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine Buchwertfortführung bei Ãœbertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften
1. Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem Fall kann der Kommanditist deshalb seinen Mitunternehmeranteil auch dann gemäß Â§ 20 UmwStG 1995 zum Buchwert in eine andere GmbH einbringen, wenn er seine Beteiligung an der Komplementär-GmbH zurückbehält.
2. Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft in das Betriebsvermögen einer beteiligungsidentischen anderen Personengesellschaft übertragen, so führt dies zur Aufdeckung der in dem Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven.
UmwStG 1995 § 20 Abs. 1, 2 und 4
EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 10. Juli 2008 11 K 239/06 (EFG 2009, 802)
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BFH I R 9/09 Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen
Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.
KStG 1999 § 21 Abs. 3
EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 12. November 2008 6 K 355/08 (EFG 2009, 507)
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BFH I R 9/09 Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen
Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.
KStG 1999 § 21 Abs. 3
EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 12. November 2008 6 K 355/08 (EFG 2009, 507)
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BFH II R 45/07 Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung
1. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei gemeinschaftlicher Tierhaltung (§ 51a BewG) ist auch dann im vergleichenden Verfahren (§ 37 Abs. 1 Satz 1 BewG) zu bewerten, wenn die Eigenfläche ausschließlich als Hof- und Gebäudefläche genutzt wird.
2. Ungeachtet eines dabei für die Eigenfläche anzusetzenden Vergleichswerts von 0 DM sind Viehzuschläge wegen überhöhter Tierbestände vorzunehmen.
BewG § 34 Abs. 6a, Abs. 7, § 36, § 37, § 38 Abs. 1, § 41,
§ 51 Abs. 4 Satz 1, § 51a, § 62 Anlage 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 20. September 2007 1 K 242/04 (EFG 2008, 589)
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BFH II R 63/08 Vermögen des Unternehmers nicht generell geschützt – Bezahlung der Schenkungsteuer aus privaten Mitteln
Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung
§ 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches für den Fall einer Ãœberentnahme zur Tilgung der für den Erwerb festgesetzten Schenkungsteuer weder mit Blick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift noch unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Auslegung zu.
ErbStG § 13a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 Nr. 3, § 10 Abs. 8
Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08
Vorinstanz: FG Münster vom 21. August 2008 3 K 4920/06 Erb (EFG 2009, 278)
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BFH Urteil IV R 48/07 Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen
Sonderabschreibungen nach § 4 FördG können auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden.
FördG §§ 3, 4
EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, § 7
GewStG § 8 Nr. 1
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2007 6 K 5364/03 B
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