Archiv für die Kategorie „Steuerurteile“
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. EUR.
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Teilabfindung für Arbeitszeitreduzierung als Entschädigung
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen (Klarstellung der Rechtsprechung).
EStG § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 2
Urteil vom 25. August 2009 IX R 3/09
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 17. September 2008 11 K 1839/05
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Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze
Die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze i.S. des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist unter Einbeziehung der nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze zu ermitteln.
AO § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Urteil vom 7. Oktober 2009 II R 23/08
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 8 K 8132/07
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BFH Urteil Zulassung zur Steuerberaterprüfung
(openPR) – Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) möchte zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Er hat im Januar 2006 die Prüfung als Bilanzbuchhalter bestanden und zuvor Rechtswissenschaft studiert, das Staatsexamen jedoch nicht abgelegt. Aufgrund seiner in verschiedenen Ãœbungen erbrachten studienbegleitenden Prüfungsleistungen hat ihm die Universität Freiburg bescheinigt, dass er die Orientierungs- sowie die Zwischenprüfung bestanden habe und in das zwölfte Fachsemester des Studienganges einzustufen sei.
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BFH VIII B 62/09 Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. geltend machen können, sondern –bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. genannten Größenmerkmale– den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F.
EStG § 4 Abs. 3, § 7g, § 52 Abs. 23 Satz 1
Beschluss vom 13. Oktober 2009 VIII B 62/09
Vorinstanz: FG Münster vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E (EFG 2009, 1108)
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BFH IV R 38/07 Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH
Das erste (Rumpf-)Wirtschaftsjahr einer GmbH beginnt bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Vor-GmbH.
GmbHG § 13 Abs. 3
HGB § 6 Abs. 1, § 242 Abs. 1
Urteil vom 3. September 2009 IV R 38/07
Vorinstanz: Hessisches FG vom 15. November 2006 12 K 4273/01
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Finanzgericht Urteil zur 1%-Regelung bei der privaten Nutzung eines PKW
(openpr) Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs bleibt ein sehr umstrittenes Thema. Seit der Veröffentlichung eines BMF-Schreibens aus dem Jahr 2002 war es ausreichend, wenn ein Selbständiger, der mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen hielt, die private Nutzung nach der 1%-Regelung nur für das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Bruttolistenpreis ermittelte und als privaten Nutzungsanteil versteuerte. Für jede weitere Person aus dem privaten Umfeld des Selbständigen, die ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kraftfahrzeug privat nutzte, war die private Nutzung nach der 1%-Methode für ein weiteres Kraftfahrzeug anzusetzen.
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Jahresarbeitslohn Lohnsteuerberechnung BFH I R 33/08
Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im „Jahresarbeitslohn“ (§ 39d Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 39b Abs. 3 Satz 7 EStG 2002) zu berücksichtigen.
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Besteuerung von Abfindungszahlungen
1. Art. 15 Abs. 1 DBA-Belgien ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine in Belgien ansässige Person von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Eine Ãœbereinkunft zwischen den deutschen und belgischen Steuerbehörden (hier: Verständigungsvereinbarung mit dem belgischen Finanzministerium vom 15. Dezember 2006 über die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer, bekannt gegeben durch BMF-Schreiben vom 10. Januar 2007, BStBl I 2007, 261) nach Maßgabe von Art. 25 Abs. 3 DBA-Belgien bindet die Gerichte nicht (ebenfalls Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen
(openpr) Der Bundesfinanzhof hatte wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Arbeitszimmerregelung einer Aussetzung der Vollziehung zugestimmt. Konkret hatten die BFH-Richter entschieden, dass das Finanzamt bei Lehrern den beantragten Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen muss (BFH-Beschluss vom 25.8.2009, VI B 69/09).
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