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Archiv für die Kategorie „Werbungskosten“



In 7 Staaten kann das häusliche Arbeitszimmer abgesetzt werden

Das häusliche Arbeitszimmer „war schon immer ein beliebtes Streitobjekt zwischen Finanzamt und Steuerzahlern“, weiß Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied bei Ecovis. Seit 1996 hat der deutsche Gesetzgeber zudem die Möglichkeiten, die Kosten für das Heimbüro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen, sukzessive eingeschränkt.
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Endlich kann der Steuerzahler bezüglich des Arbeitszimmers wieder aufatmen

Seit 2007 durften die meisten Steuerzahler ein Arbeitszimmer nicht mehr im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Damals hat sich als erstes Gericht das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu der Gesetzesänderung geäußert und hielt diese Regelung für verfassungskonform (Beschluss vom 06.11.2007 AZ: 13 V 13146/07).
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Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen, sofern ihm vom Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Finanzportal geld.de berichtet, welche Änderungen es geben soll und welche Bedingungen gelten.
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Berufsausbildungskosten – Lang erwartetes BMF-Schreiben ist jetzt da!

Das Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht. Der Bund der Steuerzahler hatte schon seit geraumer Zeit auf eine klarstellende Verwaltungsregelung gepocht.
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Keine haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG

Seit dem Jahr 2006 können Steuerpflichtige neben Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis auch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen, sofern die Zahlung per Banküberweisung erfolgte. Nach der Einführung dieser Regelung wurde der weitläufig auslegbare Begriff „haushaltsnah“ bis heute immer genauer definiert. Erst im Mai diesen Jahres wurde ein weiteres Urteil gefällt, mit dem dieser Begriff noch näher bestimmt wurde.
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Was man beim häuslichen Arbeitszimmer beachten sollte

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz) mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 zu beseitigen und eine Neuregelung zu finden.
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Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen

(djd/pt). Fortbildungen können schnell kostspielig werden. Kursgebühren von 500 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Dazu kommen oft noch mehrere hundert Euro an Anfahrtskosten, Hotelrechnungen und Materialausgaben. Dirk Westermann, Finanz- und Versicherungsexperte vom Finanzportal www.geld.de: „Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen und somit seine Steuerlast senken.
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Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung geltend machen

Neustadt a. d. W. – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern

Änderung der Steuerbescheide nimmt das Amt vor. Kein weiterer Einspruch nötig.
Nach dem Urteil zur besseren Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern fordert der „Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.“ nun eine rasche Umsetzung der neuen Gesetzeslage. Zugleich begrüßen die Steuer-Experten des bundesweiten Vereins mit Sitz in Gladbeck den Rechtsspruch. „Dies ist eine weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins. Er erinnert daran, dass bereits die Einschränkung der Entfernungspauschale durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist.
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Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer BFH VI R 35/08

Urteil vom 17.06.10 BFH VI R 35/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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