Archiv für die Kategorie „Werbungskosten“
Rückwirkend zum 1. Januar 2007 kann nun jeder aus dem Urteil selbst sein Arbeitszimmer absetzen
Das häusliche Arbeitszimmer muss nicht mehr den räumlichen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, um die Kosten beim Finanzamt geltend machen zu können. Diese Beschränkung im Einkommensteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht am 29. Juli verworfen. „Rückwirkend zum 1. Januar 2007 kann nun jeder Steuerpflichtige aus dem Urteil selbst sein Arbeitszimmer absetzen, sofern ihm zumindest für einen Teil seiner Arbeit nachweislich kein anderer betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, erläutert Brigitte Jakoby, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber die Folgen des Urteils.
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Reisekosten von Medizinern
Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed informiert: Für „gemischte“ Reisekosten von Medizinern besteht nach neuester Rechtsprechung kein generelles Abzugsverbot mehr.
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Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten gefordert
Durch die Komplexität des Steuerrechts ist die Steuererklärung ohne steuerliche Hilfe oft nicht mehr auszufüllen. Das kann bei selbsterstellten Steuererklärungen zu einem erheblichen Qualitätsverlust führen und somit bei den Finanzämtern zu unnötigem Bearbeitungsaufwand. Die Bundessteuerberaterkammer plädiert für umfassende Steuervereinfachung und empfiehlt dem Steuergesetzgeber, den Kolitionsvertrag einzuhalten und die dort vorgesehene Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten umzusetzen.
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Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber den Abzug von Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen, bis auf wenige Ausnahmen gestrichen. Nur noch ein Sparer-Pauschbetrag von € 801,00 (bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) kann in Abzug gebracht werden, auch wenn höhere tatsächliche Werbungskosten nachgewiesen werden könnten. Besonders Kapitalanleger, die zur Refinanzierung Kredite aufgenommen haben, sind davon sehr betroffen.
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Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen
Das BVerfG hat entschieden, dass die ab 2007 geltende Einschränkung der Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen in bestimmten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Die Richter des BVerfG haben der Bundesregierung den Auftrag erteilt, rückwirkend zum 01.01.2007 die Abziehbarkeit der Arbeitszimmerkosten neu zu regeln.
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Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer – Weiterer Sieg für die Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen.
„Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
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Beschluss: Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer – Rote Karte für den Gesetzgeber
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 13/09) zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Demnach erklärt das Gericht die ab 2007 geltende rigide Einschränkung des steuerlichen Abzugs für grundgesetzwidrig, wonach das Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ des Steuerpflic htigen bildet.
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Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich
betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine
Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher
Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche
Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
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Die Gartengestaltung – eine haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2006 vom 01.07.2010 (Az.: 4 K 2708/07) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden können, mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für haushaltsnahe Dienstleistungen und der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für Handwerkerleistungen gewährt werden können.
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Computerfehler bei der Pendlerpauschale
Programmfehler bei Pendlerpauschale!
In manchen Fällen rechnet das Finanzamt falsch!
„Wer für die Wege zur Arbeit über weite Strecken öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte seinen Steuerbescheid genau prüfen“ rät Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Denn den Programmierern der Finanzverwaltung ist bei der letzten Software-Ãœberarbeitung ein Fehler unterlaufen.
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