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Das Sprechen über das eigene Gehalt ist erlaubt – Urteil des Landesarbeitsgerichtes



Grundsätzlich wird man sich fragen, wer soll einem das Sprechen über das eigene Gehalt und das der Kollegen denn verbieten. Schließlich ist es, gerade in kleineren Betrieben, oft die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob man für die gleiche Tätigkeit, ungesehen ob Mann oder Frau, religiöser Zugehörigkeit oder geografischer Herkunft, das gleiche Gehalt bekommt und der Arbeitgeber so den Gleichbehandlungsgrundsatz wart.

Allerdings häufen sich in neueren Arbeitsverträgen Klauseln, die dem Arbeitnehmer das Sprechen über sein Gehalt und insbesondere dessen exakte Höhe verbieten.


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Solche Klauseln sind nach der benannten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg – Vorpommern unwirksam. Derjenige der aufgrund einer solchen Klausel eine Abmahnung erhält, ist gut beraten deren Entfernung aus der Personalakte – notfalls gerichtlich – zu verlangen.

Per se werden derartige Klauseln nicht zwangsläufig aus Arbeitsverträgen in Zukunft verschwinden. Solange Arbeitnehmer glauben durch solche Klauseln wirksam verpflichtet zu sein, erfüllen sie aus den Augen der Vertragssteller ihren Zweck und werden weiterverwendet werden.

www.anwaelte-giessen.de/s44/aktuelles/arbeitsrecht.html

Quelle: openPR


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