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Debatte über die Kürzung der Solarförderung



Erneuerbare-Energien-Branche braucht verlässlichen politischen Fahrplan
Anlässlich der aktuellen Debatte über die Kürzung der Solarförderung und die Änderung des Grünstromprivilegs erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Um eine Ãœberhitzung des Marktes der Erneuerbaren Energien und unangemessene Mitnahmeeffekte zu vermeiden, müssen verlässliche politische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das wird einmal mehr deutlich bei der aktuellen Diskussion um die Förderung der Solarenergie und das sogenannte Grünstromprivileg.

Eines steht fest: Provoziert Schwarz-Gelb einen Einbruch des Solarmarktes oder der Direktvermarktung, stehen nicht nur Arbeitsplätze, heimische Wertschöpfung und die deutsche Technologieführerschaft auf dem Spiel. Wir geben auch mühsam gesammelte Lerneffekte preis und riskieren, das bisher getätigte Investitionen verpuffen.

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Nicht allein hohe Vergütungssätze haben den Zubau-Boom bei der Photovoltaik (PV) im vergangenen Jahr ausgelöst. Vielmehr haben die zusätzlichen Kürzungen zum Juli eine wahre Torschlusspanik ausgelöst. In diesem Jahr ist bei Verwirklichung der Pläne des Bundesumweltministers, die variable Degression vom Januar 2012 ein halbes Jahr vorzuziehen, Ähnliches zu erwarten. Die beteiligten Unternehmen müssen sich entsprechend regelmäßig neuen Förderbedingungen anpassen, was nicht nur Druck auf den Produktionsprozess, sondern auch auf die Beschäftigten auslöst. Wollen wir aber Kontinuität in den Markt bringen und gleichzeitig das Potenzial für Kostensenkungen voll ausschöpfen, brauchen wir stetige Vergütungsabsenkungen in kurzen Intervallen. Diese Position wird uns durch die Befragung von Vertretern der Branche und der IG Metall bestätigt. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion in der aktuellen Diskussion für Vergütungsabsenkungen von rund vier Prozent in Schritten von drei Monaten ein. So liegen wir bereits 2013 bei kleinen Dachanlagen unter den Haushaltsstrompreisen.

Auch beim Grünstromprivileg sind Hauruck-Aktionen weder notwendig noch sinnvoll. Aktuelle Hochrechnungen lassen in diesem Jahr keine dramatischen Zusatzkosten für die Stromkunden durch die Befreiung der Ökostromlieferanten von der EEG-Umlage erwarten. Eine Deckelung des Grünstromprivilegs bei zwei Cent zum kommenden Jahr wirft jedoch die gerade erst Fahrt aufnehmende Direktvermarktung Erneuerbarer Energien auf das überschaubare Niveau von 2010 zurück. Will man ernsthaft gegen zu hohe Mitnahmeeffekte vorgehen und ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verhindern, muss zuallererst die korrekte Handhabung des Paragrafen 37 EEG sicher gestellt werden. Darin heißt es, dass nur diejenigen Energieversorgungsgunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden, die 50 Prozent des an ihre Endkunden gelieferten Stroms aus EEG-Anlagen beziehen. Die Realität sieht hingegen so aus, dass das Grünstromprivileg häufig auch von Unternehmen in Anspruch genommen wird, die große Teile ihres EEG-Stroms aufgrund einer Ãœberdeckung wieder am Spotmarkt verkaufen und somit im Lastgang nicht das 50-Prozent-Kriterium erfüllen. Diese Unternehmen machen sich nicht die Mühe einer detaillierten Bedarfsermittlung, was am eigentlichen Ziel des Paragrafen 37 EEG vorbeigeht. Hier müssen wir als erstes ansetzen und die Kontrollen deutlich verbessern. Danach kann im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts über weitere Schritte bei der Anpassung des Grünstromprivilegs beraten werden, wie etwa eine Anhebung des 50-Prozent-Kriteriums oder die Qualifizierung des Reststroms als EE- oder KWK-Strom.



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