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Den Bau von Solaranlagen nicht überstürzen



Die Bundesregierung wird die Förderung von Solaranlagen auf Dächern stärker kürzen als bislang geplant. Und zwar um 16 Prozent ab 1. Juli. Ursprünglich hatte Bundesumweltminister Röttgen angekündigt, die Vergütungssätze für die Solarförderung ab 1. April um 15 Prozent senken, zusätzlich zu den ohnehin geplanten neun Prozent in diesem Jahr. Nun kommt die Kürzung später, fällt dafür aber um ein Prozent höher aus.

Die Nachricht von den geplanten Kürzungen hat viele Hausbesitzer aufgeschreckt. Sie wollen schnell noch eine Anlage kaufen, bevor die Zuschüsse gesenkt werden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt aber vor überstürzten Entscheidungen: „Wer jetzt unüberlegt handelt, der läuft Gefahr unnötig Geld auszugeben“, warnt Thomas Penningh, Vorsitzender des VPB. „Denn auch eine Solaranlage muss sorgfältig geplant und passend zum Gebäude dimensioniert werden, damit sie optimale Erträge bringt.“

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Hinzu kommen die technischen Besonderheiten bei der Montage der Anlagen. „Auch hier sollten Bauherren unbedingt auf Qualität achten und nur Fachfirmen beauftragen, die sich mit der Installation wirklich gut auskennen.“ Sonst geht schnell allerlei schief. So müssen beispielsweise Ziegel unter Umständen ausgeklinkt werden, damit die Halterungen für die Solarpaneele ins Dach eingehängt werden können. Dabei könne Ziegel brechen oder Teile abplatzen. „Ein seriöses Unternehmen sorgt dann auch gleich für die Reparatur. Geht es der Firma aber nur ums schnelle Geld, dann wird mancher Schaden einfach ignoriert. Der Hausbesitzer hat hinterher den Ärger. Durch beschädigte Dachsteine dringt Feuchtigkeit ins Dach. Das kann zu Schimmelbildung führen. Wird die Wärmedämmung nass, verliert sie ihre Dämmwirkung“, schildert Bausachverständiger Penningh den typischen Schadensfall.

„Kluge Bauherren beauftragen deshalb grundsätzlich nur Firmen, die in der Region beheimatet sind. Sie sind im Falle eines Falles schnell greifbar und haben einen guten Namen zu verlieren. Der VPB rät dringend davon ab, Solaranlagen von Firmen installieren zu lassen, die der Bauherr nur aus dem Internet oder von der Haustür kennt. Solche Schnäppchen sind zum Schluss meistens besonders teuer.“

Geht es nach den Vorstellungen des Gesetzesvorschlages der Regierungsfraktionen, dann soll die geplante Absenkung der Vergütung ohnehin nicht zu Lasten des privaten Häuslebauers gehen. Die Vergütung für Solaranlagen, die an Wohnhäusern installiert werden, soll danach unverändert bleiben. Besser noch: wer Solarstrom erzeugt und ihn auch selbst für seine Immobilie nutzt, der kann demnächst unter Umständen mit erhöhter Vergütung rechnen. Bisher profitierten die Eigennutzer mit rund vier Cent pro Kilowattstunde, in Zukunft sollen es acht Cent pro KWh sein. Die Vergütung dürfte dann nach Aussagen des Bundesumweltministeriums die zusätzlichen Investitionen weitgehend abdecken. Auch die bisherige Begrenzung auf 30 kW Leistung soll deutlich angehoben werden. Der Entwurf begrenzt alles auf Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2011 ans Netz gehen. Danach soll die Förderung überprüft werden. Für vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommene Anlagen soll die alte Selbstverbrauchsregelung bestehen bleiben.

„Für Immobilienbesitzer besteht also kein Grund, die Installation einer Solaranlage jetzt übers Knie zu brechen.“ Verbraucherschützer Penningh rät stattdessen zur sorgfältigen Vorbereitung der Investition: „Viel wichtiger ist es, die neue Anlage solide zu planen und langfristig ins Energiekonzept der Familie einzubinden. A und O der Energieplanung ist ein individuelles und ganzheitliches Energie- und Sanierungskonzept. Denn nur wenn das Haus, das Heiz- und eventuell Lüftungssystem und die regenerativen Energien genau aufeinander abgestimmt sind, lässt sich auf Dauer Geld sparen. Falsche Maßnahmen sind dagegen teuer und führen unter Umständen sogar zu Bauschäden“, rät Bauexperte Penningh

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Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: PPR, Alte Bergstraße 27, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de



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