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Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen warnt davor, kommunale Bettensteuern einzuführen



Niedersächsische Städte sollten auf Bettensteuer verzichten
Bund der Steuerzahler empfiehlt Klärung der Rechtslage abzuwarten
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen warnt davor, kommunale “Bettensteuern“ einzuführen. Aufgrund der höchst strittigen Rechtslage sollten niedersächsische Städte zunächst den Ausgang der bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung zur Kölner Bettensteuer abwarten. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 wird in der Stadt Köln zur Finanzierung des städtischen Kulturangebotes ein Aufschlag von fünf Prozent auf die Ãœbernachtungspreise von Beherbergungsbetrieben erhoben.

Mittlerweile stehe die Einführung einer kommunalen Bettensteuer in Hannover, Osnabrück, Lüneburg und Celle auf der politischen Agenda. Unabhängig davon, ob eine Bettensteuer als prozentualer oder fixer Aufschlag auf den Ãœbernachtungspreis in Hotels oder Pensionen erhoben werde, blieben die rechtlichen Bedenken stets dieselben. Es könnten sowohl ein Verstoß gegen das Grundgesetz als auch gegen das niedersächsische Kommunalabgabengesetz vorliegen.

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Die verfassungsrechtlichen Bedenken rühren daher, dass mit der Bettensteuer eine Verletzung des Prinzips der Bundestreue vorliegen könnte. Schließlich sei die erklärte Intention der Bettensteuer, einen finanziellen Ausgleich für die Einbußen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes zu schaffen. Damit werde aber Sinn und Zweck des Bundesgesetzes im Beherbergungsbereich absichtlich konterkariert und seine entlastende Wirkung zu großen Teilen ausgehebelt.

Das niedersächsische Kommunalabgabengesetz wiederum knüpfe an die Einführung neuer örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern enge Bedingungen. So dürfe eine solche Kommunalsteuer nicht auf wirtschaftliche Aktivitäten bezogen werden, die bereits bundes- oder landesrechtlich besteuert würden. Eine Bettensteuer könnte jedoch als Konkurrenz zur Umsatzsteuer aufgefasst werden. Es würde also eine vom Bund bereits abgeschöpfte Steuerquelle von den Kommunen nochmals angezapft werden.

Dass kommunale Steuern nach Einführung gerichtlich wieder gekippt werden können, zeigt das Beispiel der kommunalen Verpackungssteuer. Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998 musste etwa die Landeshauptstadt Hannover eine Million Mark an rechtswidrig vereinnahmten Steuern zurückerstatten. Eine Rückzahlung der Steuereinnahmen wäre auch im Falle des Scheiterns der Bettensteuer zu erwarten. Die niedersächsischen Kommunen seien daher gut beraten, auf Steuerexperimente mit ungewissem Ausgang zu verzichten und dem Beispiel der Stadt Göttingen zu folgen. Aus Gründen rechtlicher Unsicherheit habe Göttingen die zum Jahreswechsel hin geplante Einführung einer Bettensteuer aufgeschoben.

Bund der Steuerzahler e. V. – LV Bremen



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