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Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherung



Am Mittwoch, dem 22.04.2009, findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes statt. Damit soll das deutsche Einkommensteuerrecht gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts repariert werden. Die Karlsruher Richter hatten im Jahre 2008 die nur begrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beanstandet und dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.

Fristgerecht zieht der Gesetzgeber nun die Konsequenzen und führt den grundsätzlich unbeschränkten Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen ein. Freilich gibt es auch hier einige Haken: Gesetzlich Krankenversicherte müssen einen Abschlag von 4% der Beiträge hinnehmen, weil damit pauschal der Anspruch auf Krankengeld berücksichtigt wird, der keine steuerliche Auswirkung haben soll. Bei Privatversicherten sind nur die Beiträge abzugsfähig, die eine existenznotwendige Krankenversorgung sichern. Prämien für Zusatz- und Komfortleistungen (Chefarztbehandlung, Ein-Bett-Zimmer etc.) bleiben außen vor.

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Unbeeindruckt von vielerlei Kritik, so auch von Seiten des DStV, werden künftig Prämien zu Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und bestimmten Lebensversicherungen von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Damit wird die grds. unbeschränkte Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen quasi durch die Hintertür gegenfinanziert. Da sich das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen explizit lediglich zu der Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungen geäußert hat, setzt das Bürgerentlastungsgesetz die Vorgaben vordergründig eins zu eins um. Ob die geänderte Fassung dem grundgesetzlich verbürgten Leistungsfähigkeitsprinzip entspricht, ist damit allerdings nicht gesagt und wird auch vom DStV kritisch beurteilt. Die nächste Welle von Einsprüchen gegen die Einkommensteuerbescheide 2010 scheint damit vorprogrammiert.

Bei aller Kritik kann aber auch ein Erfolg vermeldet werden. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf für die Wiedereinführung der steuerlichen Berücksichtigung von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ausgesprochen. Damit wird eine langjährige Forderung des DStV aufgegriffen. Zu Recht macht die Länderkammer darauf aufmerksam, dass die in 2006 erfolgte Streichung erhebliche Abgrenzungsprobleme schafft und gerade das komplizierte deutsche Abgabenrecht wenigstens die Kosten für eine kompetente Beratung steuerlich berücksichtigen sollte.



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