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Der persönliche Steuertarif in Deutschland – Höhe und die Berechnung der Steuer



In Deutschland wird eine Vielzahl von Steuern erhoben, wenn es um die Höhe und die Berechnung der Steuer geht, ist der Steuertarif von Bedeutung. Der Steuertarif ermöglicht eine vollständige und eindeutige Ermittlung der Steuerschuld. Es wird zwischen proportionalen, progressiven und regressiven Steuertarifen unterschieden. Somit kommt es auf die Bemessungsgrundlage an, ob ein proportionaler, progressiver oder regressiver Steuertarif anzuwenden ist.


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Es kommt also darauf an, ob die Steuer auf eine monetäre Bemessungsgröße oder eine bestimmte Menge bezogen ist. Liegt eine monetäre Bemessungsgröße vor, dann erfolgt die Steuerberechnung prozentual, wie zum Beispiel die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer. Bei diesen Steuerarten werden entweder progressive Steuersätze oder zumindest Steuerfreibeträge angewandt. Aus diesem Grund sind diese Steuern von der persönlichen Leistungskraft des Steuerschuldners abhängig.

Bei der mengenmäßigen Besteuerung wird im Gegensatz der Besitz beziehungsweise der Verbrauch einer Sache besteuert. Hierzu zählen zum Beispiel die Tabak-, Bier- und Sektsteuer.

Im deutschen Steuersystem hat die Einkommensteuer eine Sonderstellung, da bei ihrer Steuerfestsetzung eine Progression vorgesehen ist. Der Grund für diese Ausnahmeregelung liegt in der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners. Dieses Prinzip besagt, dass das Einkommen des Steuerschuldners in verschiedenen Zonen eingeteilt anschließend nach Maßgabe vom gültigen Steuertarif versteuert wird. Somit kann je nach Einkommen die Steuerschuld zwischen 0 aber auch über 40 Prozent des Einkommens betragen. Das führt dazu, dass die Gut- und Besserverdiener mehr Steuern abzuführen haben.

Wer ein Einkommen unter 7.664,00 Euro im Jahr hat, muss keine Steuern bezahlen, da er unter der Steuerfreigrenze liegt. Liegt das Einkommen über diese Freigrenze, dann müssen Steuern bezahlt werden. Der Eingangssteuersatz liegt bei 15 Prozent. Der Steuersatz steigt stetig an. Die Steigung des Steuersatzes endet mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Dieser Spitzensteuersatz ist anzuwenden, wenn das Einkommen bei 52.152 Euro oder darüber liegt.

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