Der Soli muss weg – sofort
Der Bund der Steuerzahler bekräftigt seine Forderung nach der sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Nach Art. 106 des Grundgesetzes kann der Bund einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe einführen. In den 90er Jahren mag die „Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands“ als Zweck berechtigt gewesen sein. Doch nicht mehr im Jahr 2007. Der Soli soll als Ergänzungsabgabe so genannte Bedarfsspitzen des Bundes ausgleichen. Daraus folgt, dass der Soli nur befristet erhoben werden darf.
Nach 17 Jahren kann von Befristung nicht mehr die Rede sein. Vielmehr hat sich der Soli zu einer eigenen Steuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt. Das ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler verfassungswidrig.
Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht in einem vom BdSt unterstützten Musterprozess (Az. 2 BvR 1708/06), ob der Soli weiter erhoben werden darf. Der Bund der Steuerzahler fordert den Bundestag auf, den Soli schnellstmöglich abzuschaffen und nicht bis zum Urteil zu warten.
In Anbetracht der stark gestiegenen Steuereinnahmen, die letztlich auch Ergebnis der massiven Mehrbelastungen für die Steuerzahler sind, ist es an der Zeit, die Steuerzahler mit der Abschaffung des Soli zu entlasten!
Die Finanzierung der Entlastungsmaßnahme ist heute möglich, ohne die ebenfalls drängende Konsolidierung der Staatsfinanzen in Frage zu stellen. Zudem würde die Entlastung der Steuerzahler die Konjunktur stärken und ein Beitrag für Wachstum und Beschäftigung geleistet werden.