Die Datenspeicherung läuft weiter
Die elektronischen Entgeltnachweise (Elena) würden auf Eis gelegt, hieß es Ende letzten Jahres. Die Koalition habe den Start des umstrittenen Projekts zum Speichern der Einkommensdaten von Millionen deutschen Arbeitnehmern um zwei Jahre verschoben. Doch der Schein trügt – es wird fleißig weitergesammelt.
Die Idee des Gesetzgebers war vielleicht gar nicht so schlecht: Vor einem Jahr startete im Sinne von weniger Bürokratie und mehr Effizienz der elektronische Entgeltnachweis. Das sollte nach Information der Deutschen Rentenversicherung das Verfahren bei Anträgen zu Sozialleistungen einfacher gestalten. Seitdem werden die Einkommensdaten aller Beschäftigten und Beamten elektronisch übermittelt.
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Bei den Kommunen stießen die Pläne auf wenig BeÂÂgeisterung. Das, was eigentlich eine KostenÂÂentlastung in Höhe von 85 Millionen Euro für die Arbeitgeber bringen sollte, so warnten sie, werde den gebeutelten Kommunen Mehrkosten in Höhe von 240 Millionen Euro bescheren. Diese Summe nämlich würde der Aufbau von Elena kosten, so der Warnruf weiter.
Die Betroffenen, deren Daten munter über die DatenÂÂleitungen laufen sollten, hatten schon sehr viel früher lautstark protestiert, um dem neuen Meldeverfahren Einhalt zu gebieten. Auch der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Markus Schallenberg, hatte damals die Sammlung zusätzlicher Daten wie Abmahnungen oder Schilderungen vertragswidrigen Verhaltens des Angestellten offen kritisiert und Klage beim BundesÂÂverfassungsgericht eingereicht. Am 14. September 2010 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Elena-Verfahren ab.
Den falschen Medienmeldungen entgegen ist Elena allerdings gar nicht auf Eis gelegt. Lediglich der Datenabruf durch die kommunalen Sozialleistungsträger wurde von 2012 auf 2014 nach hinten verschoben. Nach wie vor aber werden bis auf Weiteres alle Meldungen von den Entgeltabrechnern an die zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt. Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der Grünenfraktion, spricht offen von einem „Täuschungsmanöver“. Die Bundesregierung suggeriere nur, Elena gestoppt zu haben. Tatsächlich würden jedoch die ab dem 1. Januar 2010 übermittelten Daten auch weiterhin gesammelt und auf Vorrat gespeichert. Das bedeutet, dass alle Arbeitgeber weiterhin verpflichtet sind, monatlich die vorgeschriebene Elena-Meldung durchzuführen.
Die Bundesregierung prüft immer noch, wie nun weiter mit Elena umgegangen werden soll. Aufgeschoben ist also noch lange nicht aufgehoben, denn Elena ist nicht einmal ausgesetzt. Das Meldeverfahren läuft weiter, wobei aktuell einige marginale Änderungen zu beachten sind. Diese betreffen unter anderem die Rückmeldung der Rentenversicherung beim Arbeitgeber und die Nutzung von Servern sowie die Streichung von Freitextfeldern bei der Ãœbermittlung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und dem Ende der Beschäftigung durch Fristablauf. Elena wird wohl noch länger von sich reden machen.
Quelle: openPR
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