Die Gesundheitsreform machts möglich: Wahltarife für gesetzlich Versicherte
Die Gesundheitsreform enthält neben der leidigen Beitragserhöhung auch entscheidende Verbesserungen für gesetzlich Versicherte.
An erster Stelle sind hier die Wahltarife zu nennen, mit denen man als gesunder gesetzlich Versicherter seine SV-Abgaben verringern kann. Für die meisten Wahltarifarten gilt ab sofort nur noch eine Bindungsfrist von einem Jahr. Bisher mußte man sich für 3 Jahre an die Krankenkasse binden, wenn man einen Wahltarif in Anspruch nahm. Dieser Nachteil wurde nun zum Jahreswechsel abgeschafft.
Finanziell attraktiv sind die Wahltarife mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Wer als Versicherter ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt eine Prämie von maximal 20% seines Jahresbeitrages ausgezahlt, die im Höchstfall 600 Euro beträgt.
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Allerdings unterscheiden sich diese Tarife von Kasse zu Kasse erheblich. Manche Krankenkassen zahlen nur den Arbeitnehmeranteil aus, andere haben eine Staffelung mit wachsendem Auszahlungsbetrag über mehrere Jahre eingebaut. Für alle Tarife gilt dagegen gleichermaßen: Empfohlene Vorsorgeuntersuchen und Behandlungen beitragsfrei versicherter minderjähriger Kinder bleiben unberücksichtigt. Als Fausregel dafür gilt: Solang keine Praxisgebühr fällig wird, bleibt auch die Prämie des Wahltarifes erhalten.
Zu den Kassen, die einen vollen Monatsbeitrag, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil gleich ab dem ersten Jahr erstatten, gehören die BIG direkt gesund, die SECURVITA, die Salus BKK und die NOVITAS BKK. Alle vier Kassen sind bundesweit geöffnet und erheben in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge.
Wer als Versicherter noch mehr als 600 € im Jahr einsparen will und dafür auch ein geringes finanzielles Risiko in Kauf nimmt, kann einen Kombitarif mit Rückerstattung und Selbstbehalt wählen.
Alle verfügbaren Wahltarife und Konditionen lassen sich online problemlos im Internet unter www.krankenkasseninfo.de vergleichen und auch kombinieren. Nachdem man sein Bundesland und seinen Verdienst eingegeben hat, setzt man einfach unter dem Punkt ‚weitere Optionen‘ ein Häkchen bei den Wahltarifen Rückerstattung oder Selbstbehalt.
Quelle: openPR
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