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Die Lohnsteuer



Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ausnahme: Lohnsteuerpauschalierung.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei einer Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Mittels der Lohnsteuerklassen werden bereits beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Ab 2005 zum Beispiel ein Grundfreibetrag von 7.664 € (bei Steuerklasse III doppelt), ein Werbungskosten-/Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 €, ein Pauschalbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 € und eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als die Pauschalbeträge, kann sich der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung lohnen, um gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ?
Beide Begriffe meinen in Teilen dasselbe. Lohnsteuer ist ein Unterbegriff von Einkommensteuer.

Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist die Steuer, die ein Arbeitnehmer auf seinen Arbeitslohn zahlt. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Arbeitslohn ab und überweist sie ans Finanzamt (so genannter Quellenabzug). Anders ausgedrückt: Die Lohnsteuer ist die vom Arbeitslohn direkt abgezogene Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Einkommensteuer: Die Einkommensteuer umfasst auch die Besteuerung aller anderen Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Renten, etc.

Wie funktioniert der Lohnsteuerabzug ?
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Steuer ermittelt er in der Regel nach dem Steuertarif. Eine wichtige Rolle spielen die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, zum Beispiel Familienstand, Zahl der Kinder und Kirchensteuerabzug. Die Besteuerungsmerkmale stehen auf der Lohnsteuerkarte.

In manchen Fällen kann die Lohnsteuer auch mit pauschalen Steuersätzen abgegolten werden, zum Beispiel bei Mini- und Aushilfsjobs. Ein Lohnsteuer Rechner ermittelt den ganz genauen Abzug.

Muss ein Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug mitwirken ?
Der Arbeitnehmer muss in der Regel nur seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber vorlegen. Auf der Lohnsteuerkarte sind individuelle Merkmale eingetragen (Familienstand, Kinder, Kirchensteuerabzug). Diese werden in Form von Freibeträgen und pauschal angesetzten Beträgen (so genannte Pauschbeträge) beim Abzug der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt.

Wichtig: Die Lohnsteuer, die beim Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird, ist in der Regel so bemessen, dass sie mit der so genannten Jahreseinkommensteuer übereinstimmt. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seinen Bruttolohn über ein ganzes Jahr bezieht.



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