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Die Lohnsteuerkarte



Die Lohnsteuerkarte

Wozu dient die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte ist ein Hilfsmittel, das es erleichtert, individuell und gerecht zu besteuern. Die Lohnsteuerkarte nimmt aber nur eine grobe Vorsortierung vor, nach Leistungskraft und Belastbarkeit der Bürger.

Wo erhalte ich die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte erhalten Sie bei der Lohnsteuerkartenstelle Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Maßgebend ist, wo Sie am 20. September des Vorjahres gemeldet waren. Bei mehreren Wohnungen ist der damalige Hauptwohnsitz maßgebend.

Für Ehegatten maßgebend ist die gemeinsame Hauptwohnung. Waren Ehegatten nicht in einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am 20. September mit Hauptwohnung gemeldet war. Das gilt aber nur, wenn die Ehegatten trotz unterschiedlicher Hauptwohnung nicht dauernd getrennt leben. Es kann vorkommen, dass eine Lohnsteuerkarte versehentlich nicht ausgestellt wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Gemeinde.

Was passiert, wenn ich die Lohnsteuerkarte verloren habe ?
Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte für das laufende oder das kommende Kalenderjahr verloren haben, stellt Ihnen die Gemeinde gegen eine Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus. Dasselbe gilt, wenn die Lohnsteuerkarte unbrauchbar geworden ist oder zerstört wurde. Wenn Sie die Lohnsteuerkarte für das abgelaufene Kalenderjahr verloren haben, erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt als Ersatz den Vordruck „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“. Auf diesem Vordruck bescheinigt der Arbeitgeber die Angaben. Diese besondere Lohnsteuerbescheinigung können Sie dann wie eine Originallohnsteuerkarte Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen.
Außerdem benötigt das Finanzamt von Ihnen eine schriftliche Erklärung, dass Ihre Originallohnsteuerkarte abhanden gekommen ist und dass Sie bei keinem anderen Finanzamt eine Steuererklärung für den betreffenden Zeitraum abgegeben haben.

Welche Freibeträge kann ich auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen ?
Bestimmte Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen, können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dazu gehören Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, Freibeträge für negative Einkünfte, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Ich habe auf meiner Steuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben ?
Ja. Jeder Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ausnahme: Es wurde nur ein Pauschbetrag für behinderte Menschen vermerkt. Dann muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist natürlich auch möglich.

Kann ein Freibetrag auch auf die zweite Lohnsteuerkarte eingetragen werden ?
Das ist interessant zum Beispiel für Betriebsrentner, die neben einer Betriebsrente noch Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen, oder für Studierende oder andere Arbeitnehmer, die geringe Arbeitslöhne aus mehreren Dienstverhältnissen beziehen. Die Antwort lautet: Im Prinzip ja. Erläuterung: Bis zu einer bestimmten Höhe des Arbeitslohns wird beim Lohnsteuerabzug für das erste Dienstverhältnis keine Lohnsteuer einbehalten.
Durch diesen „Eingangsbetrag“ soll das Existenzminimum von einem Zugriff des Fiskus verschont werden. Bei geringen Arbeitslöhnen wird dieser Eingangsbetrag oft nicht ganz ausgeschöpft. Bei einem weiteren Arbeitsverhältnis auf einer weiteren Lohnsteuerkarte wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einbehalten, und zwar praktisch ab dem ersten Euro, weil die steuerlichen Freibeträge schon beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt werden.
Wird der Eingangsbetrag vom ersten Dienstverhältnis aber noch nicht ausgeschöpft, kann das verbleibende steuerfreie Volumen auf die zweite Lohnsteuerkarte übertragen werden. Voraussetzung ist, dass der Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis unterhalb des Eingangsbetrags der jeweiligen Steuerklasse liegt.

Für die Ãœbertragung des nicht ausgeschöpften Eingangsbetrags muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt beide Lohnsteuerkarten vorlegen. Der Eingangsbetrag wird dann durch die Eintragung eines Hinzurechnungsbetrag auf der ersten und eines Freibetrags auf der zweiten Lohnsteuerkarte neu verteilt.

Neu ab 2011: Ade Steuerkarte aus Papier, die Steuerkarten für 2010 waren die letzten, ab 2011 wird diese elektronisch ausgeteilt und das direkt an den Arbeitgeber. Auch der Name ändert sich in: ELStAM = „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“



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