Die Steuer-Identifikationsnummer
Was ist die Steuer-Identifikationsnummer ?
Die Steuer-Identifikationsnummer (auch TIN für Tax Identification Number) ist in Deutschland eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer für Steuerzwecke.
In 2008 werden alle Steuerbürger, vom Baby bis hin zum Rentner ihre lebenslange Steuernummer erhalten.
Mit der Steuer-Identifikationsnummer wird in Deutschland erstmals jeder Bürger mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Stelle zentral erfasst, denn die bereits seit 1964 geltende Versicherungsnummer wird nur an Personen vergeben, für die ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung geführt wird.
Zur Gesetzesbegründung heißt es, dass „die Finanzbehörden organisatorisch und technisch fähig sein müssen, die zulässigen Ãœberprüfungen effizient vorzunehmen“. Bisher sei eine Auswertung steuererheblicher Informationen in vielen Fällen unterblieben, weil die vorhandenen Informationen nicht zugeordnet werden konnten. Außerdem werde mit der Nummer – so die Gesetzesbegründung – ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht. Das Ziel der Maßnahme ist letztlich, dass alle Steuerpflichtigen bei der Durchsetzung der Steuergesetze tatsächlich gleich belastet werden.
Die Identifikationsnummer bringt für den Bürger Erleichterungen im elektronischen Datenübermittlungsverfahren und für die Finanzbehörden neue Kontrollmöglichkeiten. So müssen z. B. deutsche Anleger die Identifikationsnummer künftig bei ausländischen Kontenverbindungen nachreichen. Ferner gelangen die in der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gesammelten Informationen ebenfalls an die Finanzämter. Diese werden damit in die Lage versetzt, möglicherweise steuerpflichtige Rentner ab 2005 zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern.
Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.
Außerdem ist gesetzlich festgelegt, inwieweit die Identifikationsnummer verwendet werden darf. So dürfen andere als die Finanzbehörden die Identifikationsnummer nur zur Vornahme von Datenübermittlungen verwenden. Dies gilt z. B. für Arbeitgeber bezüglich der Lohnsteuerdaten der Mitarbeiter und für Kreditinstitute hinsichtlich der Zinsabschlagsteuer.
Mit Einführung der Identifikationsnummer wird auch ein indirekter Abgleich der Melderegister durchgeführt (Ermittlung und Entfernung der Doubletten), d.h. zukünftig kann eine Person mit den selben Daten nur bei einer Meldebehörde mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Aus diesem Grund und grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedenken wird die Verfassungskonformität der Steuer-Identifikationsnummer derzeit kontrovers diskutiert.
Weitere Informationen: