Die Steuerbefreiung für Diesel Fahrzeuge (Euro 6)
Bad Windsheim (pressrelations) – Die von der Bundesregierung beschlossene Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 soll erst ab 1. Januar 2011 mit einer Beschränkung bis 31. Dezember 2013 gelten. Dies geht aus einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes hervor.
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Ursprünglich sollte der Steuerbonus schon am 1. Juli 2009 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2010 für erstzugelassene Diesel-Pkw gelten. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, dass sich die Europäische Kommission gegen die ursprünglichen Pläne gewandt und Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat. Für nach dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge „ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen“, heißt es im Entwurfstext. Dort steht auch, dass zulassungspflichtige drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Trikes und Quads der europäischen Fahrzeugklasse L5e und L7e) steuerrechtlich wie Personenkraftwagen behandelt werden.
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Der Steuertarif für diese Fahrzeuge soll aber weiterhin nur nach Hubraum und EU-Emissionsklasse bemessen werden. Seit 1. Juli 2009 werden bei Pkw-Neuzulassungen für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nicht nur die Größe des Hubraums und die Erfüllung der EU-Abgasnorm, sondern auch der CO2-Ausstoß herangezogen. Bei Quads und Trikes sei diese neue Berechnung nicht möglich, weil gesicherte CO2-Werte fehlen, steht in dem Gesetzentwurf.