Dienstreisen steuerlich geltend machen
Dienstliche Fahrten, für die Sie Ihren privaten Pkw benutzen, können Sie steuerlich absetzen, sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen die Auslagen nicht ersetzt. Das gilt auch für kleinere Botengänge. Längst nicht immer erstattet der Arbeitgeber alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen.
Oft werden solche Fahrten auch aus eigenem Antrieb unternommen, etwa für eine Fortbildung oder einen Messebesuch. Dauert eine Dienstreise mindestens acht Stunden, können Sie sechs Euro an Verpflegungskosten absetzen, ab 14 Stunden 12 Euro und bei Reisen, die länger als 24 Stunden dauern, 24 Euro pro Tag. Ãœbernachtungskosten im Inland müssen Sie im einzelnen nachweisen. Für Auslandsreisen gelten je nach Land unterschiedliche Reisepauschalen. Eine Dienstreise, die ohne Ãœbernachtung von frühestens 14 Uhr bis längstens 10 Uhr am nächsten Tag dauert, wird komplett dem Tag mit der längeren Abwesenheit zugerechnet.
Längere Dienstreisen sind besser absetzbar
Längere Dienstreisen sind steuerlich besser absetzbar; Steuerpflichtige können die tatsächlichen Fahrtkosten für eine Dienstreise auch über die Dauer von drei Monaten hinaus absetzen.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de