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Doppelbesteuerungsabkommen von Österreich mit Deutschland



REINEMUND: Hoffnungsvolles Signal für mehr Steuerehrlichkeit
BERLIN. Zur Bereitschaft Österreichs künftig die OECD-Standards anzuwenden erklärt die Finanzexpertin Birgit REINEMUND:
Österreich hat sich erstmals bereit erklärt, die umfassende Informations- und Auskunftspflicht in Steuerangelegenheiten gemäß der OECD-Standards in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland festzuschreiben.
Bisher wurden nur Auskünfte bei laufenden Strafverfahren erteilt, mit der so genannten großen Auskunftsklausel genügt der begründete Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung. Nach Liechtenstein und Luxemburg ist damit auch Österreich keine Fluchtburg für Steuerhinterzieher mehr.

Immer mehr so genannte Steueroasen willigen in Vereinbarungen zur internationalen Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ein – ein großer Erfolg für die Bundesregierung. Sie setzt auch in diesem Jahr ihre Verhandlungen fort, weitere Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard zu aktualisieren und neue abzuschließen.

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