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Düsseldorfer Tabelle 2009



(openPR) – Am 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat dem Familienleistungsgesetz zugestimmt: Ab dem 1.1.2009 erhöht sich das staatliche Kindergeld.



Das Kindergeld wird um 10 Euro für die ersten beiden Kinder auf jeweils 164 Euro steigen. Für das dritte Kind bekommen Eltern 170 Euro statt bisher 154 und für jedes weitere 195 Euro. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird um etwa 200 auf 6000 Euro angehoben. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Kindesunterhalt aus. Am 5.1.2009 wurde die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009 veröffentlicht, die diese Änderungen umsetzt. In der Tabelle, die vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien und andere Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV gibt die Tabelle wieder im Scheckkartenformat heraus und verschickt sie an ihre Mitglieder.
Hinweis: Leider ist es heute nahezu unmöglich, komplexe Rechtsmaterien in komprimierter Form darzustellen, weil es viel zu viele Besonderheiten des Einzelfalles und Ausnahmen, ja Ausnahmen von den Ausnahmen gibt.


Der Blick in die Düsseldorfer Tabelle und die jeweiligen unterhaltsrechtlichen Leitlinien ersetzt keine einzelfallbezogene Beratung. Bitte wenden Sie sich deshalb an einen unserer Fachanwälte für Familienrecht,

• Herrn Rechtsanwalt Manfred Janocha oder
• Herrn Rechtsanwalt Andreas Doblinger

http://www.kanzleiwilli.de/Kanzlei/Kanzleiwilli/Unterhalt_1_Januar_2009_Duesseldorfer_Tabelle/



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