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Einführung der Luftverkehrsteuer ab 01.01.2011 könnte Flugtickets deutlich teurer machen



Umstrittene Luftverkehrsteuer: Sind die Pläne der Bundesregierung rechtlich zulässig?
Hamburg (ots) – Einführung der Luftverkehrsteuer ab 01.01.2011 könnte Flugtickets deutlich teurer machen / Pläne der Bundesregierung sorgen für Proteste bei den Fluggesellschaften / BDO hält rechtliche Zulässigkeit der Luftverkehrsabgabe für fraglich

Flugreisen aus Deutschland sollen nach Plänen der Bundesregierung im kommenden Jahr teurer werden. Wie aus dem aktuellen, bereits überarbeiteten Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, sollen Kurzstrecken in Deutschland und Europa ab dem Jahreswechsel um neun Euro, mittellange Strecken zwischen 2500 und 6000 Kilometer um 25 Euro und Langstrecken um 40 Euro verteuert werden. Die Bundesregierung möchte mit der neuen Steuer Anreize für umweltgerechtes Verhalten im Flugverkehr schaffen und erhofft sich zudem Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro pro Jahr.


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Die geplante Luftverkehrssteuer gilt für alle Fluggäste, die von einem inländischen Flughafen abfliegen. Inländische Hin- und Rückflüge werden je Strecke besteuert, das heißt die Abgabe fällt zweimal an, während Passagiere bei einem Flug ins Ausland nur einmal zahlen müssen. Fluggäste, die nur in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen, werden nicht besteuert. Von der Steuer befreit werden sollen außerdem Kinder unter zwei Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz haben. Außerdem gilt die Steuer nicht für Privatjets, Militärflüge und Frachtflüge. „Es ist davon auszugehen, dass die Luftverkehrsabgabe auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird, daher trifft sie unmittelbar die Verbraucher“, erklärt Dr. Klaus Friedrich, Steuerexperte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. „Zudem können sich aus der neuen Steuer deutliche Wettbewerbsnachteile für die deutschen Fluggesellschaften ergeben.“

Die deutsche Luftfahrtbranche hat die Pläne der Bundesregierung bereits massiv kritisiert und befürchtet deutliche Rückgänge des Passagieraufkommens, die letztlich auch zu einem Arbeitsplatzabbau in Deutschland führen würden. Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin spricht von einer „einseitigen Schädigung deutscher Airlines und einem Konjunkturprogramm für Airlines im Ausland.“

Rechtliche Zulässigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes bleibt fraglich

Die Schaffung von neuen Anreizen zum energiesparenden Verbrauch von Kraftstoffen ist ökologisch richtig und nachvollziehbar. Die rechtliche Zulässigkeit des neuen Gesetzes bleibt laut BDO-Steuerexperte Dr. Friedrich jedoch noch fraglich: „In der Begründung des Bundesfinanzministeriums klingt durch, dass die Luftverkehrsteuer auch wegen der bisherigen Befreiung des Luftverkehrs von der Energiesteuer erhoben werden soll. Die Befreiung des gewerblichen Luftverkehrs von der Energiesteuer ist aber durch europarechtliche Vorgaben in allen EG-Mitgliedstaaten zwingend. Das neue Luftverkehrsteuergesetz, das indirekt auch den Kraftstoffverbrauch anspricht, könnte nun als bewusste Umgehung dieser obligatorischen Steuerbefreiung angesehen werden und würde damit gegen geltendes Europarecht verstoßen“, erläutert Dr. Friedrich.

Darüber hinaus gibt es weitere Unstimmigkeiten und offene Fragen im aktuellen Regierungsentwurf. So soll beispielsweise der Luftfrachtverkehr nicht Gegenstand des neuen Gesetzes sein, obwohl dieser ebenfalls von der Energiesteuer befreit ist. „Das erscheint unter den vom Ministerium herausgestellten ökologischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar“, so der BDO-Experte, „denn der Frachtverkehr erfolgt nachts und wird meist mit älteren und dementsprechend umweltbelastenderen Flugzeugen durchgeführt.“

Weiterer Optimierungsbedarf besteht u. a. bei der Steuersatzregelung, die bislang ein weites Feld für ärgerliche Folgerungen bietet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Passagiere auf Hin- und Rückflügen im Inland doppelt belastet werden, während bei Auslandsflügen ausschließlich der Hinflug besteuert wird“, meint Steuerexperte Dr. Friedrich. Der Steuersatz soll sich außerdem an der Entfernung des Zielflughafens orientieren, nämlich bis 2500 km, 2500 bis 6000 km oder über 6000 km. Aus Vereinfachungsgründen richtet sich der aktuelle Gesetzentwurf jeweils nach dem größten Verkehrsflughafen eines Landes. „Dies ist problematisch, wie das Beispiel Russland zeigt. Moskau ist der größte Flughafen Russlands und liegt innerhalb der Kilometergrenze für Kurzstrecken. In der Folge fallen alle Flüge nach Russland, auch die nach Wladiwostok am Japanischen Meer, unter den Kurzstreckensatz des geplanten Gesetzentwurfs“, gibt der Steuerfachmann zu bedenken.

Der Regierungsentwurf für eine Luftverkehrsteuer soll am 01.09.2010 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. „In seiner aktuellen Ausgestaltung ist der Entwurf aus unserer Sicht noch nicht zielführend und bedarf wohl überlegter Verbesserungen“, meint BDO-Experte Dr. Klaus Friedrich. „Eine neue Luftverkehrsteuergesetzgebung darf nicht in einer nachteiligen Wettbewerbsverzerrung für deutsche Fluggesellschaften resultieren und damit zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland führen. Es müssen zudem Lösungen gefunden werden, damit die Endverbraucher nicht zu den Verlierern der neuen Gesetzgebung werden – und die Deutschen auch in Zukunft ihre Reiselust behalten können.“

Den aktuellen Referentenentwurf für ein Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie unter www.bdo.de


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Zur Information: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Die Gesellschaft betreut in Deutschland mit rund 2000 Mitarbeitern an 25 Standorten nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen – vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen.

Das internationale BDO Netzwerk ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist in 115 Ländern mit über 46.000 Mitarbeitern präsent. 2009 erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 3,7 Milliarden Euro.



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