Einführung eines Zuschlages für Steuerhinterzieher
Berlin (ots) – Die Finanzpolitiker der Koalition haben sich heute in der abschließenden Beratung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auf die Einführung eines Zuschlages für Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige verständigt.
Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:
„Die heutige Verständigung der Finanzpolitiker der christlich-liberalen Koalition zeigt einmal mehr die Entschlossenheit der Koalition im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.
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Die strafbefreiende Selbstanzeige wird es in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif geben. Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, wird bei einer strafbefreienden Selbstanzeige künftig nur noch dann straffrei ausgehen, wenn er einen extra Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern bezahlt. Dieser Zuschlag ergänzt zielgenau die beiden bislang schon vorgesehenen Maßnahmen, also das Verbot der Teilselbstanzeige sowie den Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und nicht erst bei Erscheinen des Prüfers. Taktische Spielereien mit der Selbstanzeige wird es also künftig nicht mehr geben. Die Zeiten, in denen die strafbefreiende Selbstanzeige noch bequem als letzte Ausfahrt vor der Entdeckung genutzt werden konnte, sind nun endgültig vorbei.
Besonders erfreulich ist außerdem, dass mit dem jetzt vorgesehenen Zuschlag auch eine alte Forderung der Union umgesetzt wird. Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz kann nun zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.“
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