Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Eingetragene Lebenspartnerschaft im Erbfall



Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gibt es deutliche Verbesserungen für eingetragene Lebenspartner. Durch die Gleichstellung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe in allen Bereichen mit Ausnahme der Steuerklasse, profitiert diese Gemeinschaft gleichgeschlechtlicher Personen ganz besonders.


Der persönliche Freibetrag beträgt 500.000 Euro. Der Zugewinnausgleich bleibt im Erbfall auch beim eingetragenen Lebenspartner steuerfrei. Der überlebende eingetragene Lebenspartner kann auch das selbst genutzte Wohneigentum unabhängig von der Größe steuerfrei erhalten, wenn der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt hat und der überlebende Lebenspartner das Familienheim auch tatsächlich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



Kommentieren

Links: