Einmalige Steuermehreinnahmen können nicht für dauerhafte Ausgabensteigerungen genutzt werden
Trotz Steuermehreinnahmen bleibt Einhaltung der Schuldenbremse im Fokus
Einmalige Steuermehreinnahmen können nicht für dauerhafte Ausgabensteigerungen genutzt werden
Die heute vorgelegten Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung für 2010 und 2011 gehen von erheblichen Steuermehreinnahmen gegenüber der letzten Schätzung aus. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:
„Die Entwicklung der Steuermehreinnahmen ist erfreulich. Die Mehreinnahmen sind ein Ergebnis der verbesserten Wirtschaftslage. Die umsichtige Unionspolitik in der Krisenzeit trägt Früchte. Gleichwohl bleibt finanzpolitische Zurückhaltung geboten. Die Union steht für eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik, die den Blick von kurzfristigen Effekten auf langfristige Notwendigkeiten lenkt. Fast schon reflexartig wecken die Steuermehreinahmen wieder Begehrlichkeiten. Allerdings haben wir mit der Schuldenbremse eine neue grundgesetzliche Situation: Bis 2016 müssen wir schrittweise das maximale strukturelle Defizit auf bis zu 0,35% BIP abbauen. Die jetzt einmaligen Steuermehreinnahmen können daher nicht für dauerhafte Ausgabensteigerungen oder für Einnahmeverzichte genutzt werden. Vielmehr bleibt der Abbau des strukturellen Defizits auf der Tagesordnung. Dafür hat die Bundesregierung ein Zukunftspaket aufgelegt, das nichts an Aktualität verloren hat. Die Schuldenbremse fordert aber auch, die konjunkturell bedingten Schulden in guten Zeiten überproportional abzubauen. Damit legen wir den Grundstein für eine wirksame Krisenbewältigungspolitik, wenn wir in konjunkturell schlechteren Zeiten mit konjunktureller Schuldenaufnahme entgegen wirken müssen.
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Jetzt die Mehreinnahmen zu verpulvern, würde uns dies zukünftig erschweren. Die Mehreinnahmen müssen weiter zur Konsolidierung genutzt werden, damit wir unterhalb der Obergrenze bleiben und einen Puffer zur Verfügung haben.“ Hintergrund: Der Arbeitskreis Steuerschätzung legt jedes Jahr im Herbst aktuelle Schätzungen zu den Steuereinnahmen vor, die eine verbesserte Einschätzung der Entwicklung des laufenden Jahres kurz vor Ende und der erwarteten Steuereinnahmen für das kommende Jahr ermöglichen. Die Ergebnisse fließen in die parlamentarische Beratung zum Bundeshauhalt 2011 ein, die in der kommenden Woche mit der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss einen Höhepunkt findet. Wichtige Ergebnisse der Steuerschätzung für 2010 und 2011: 2010 2011 Bund 223,7 Mrd. € (+ 7,4 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) 225,4 Mrd. € (+ 8,1 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) Länder 208,1 Mrd. € (+ 5,5 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) 211,3 Mrd. € (+ 8,5 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) Gemeinden 69,1 Mrd. € (+ 3,6 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) 72,3 Mrd. € (+ 5,0 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) EU 24,6 Mrd. € (- 1,3 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) 28,4 Mrd. € (+ 0,8 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) Insgesamt 525,5 Mrd. € (+ 15,2 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung) 537,3 Mrd. € (+ 22,4 Mrd. € ggü. Mai-Schätzung)