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Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte



Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein!


Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für Ihre voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn Lohnsteuer. So zahlen Sie weniger Lohnsteuer, weniger Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer. Am besten stellen Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bereits nach Erhalt der Lohnsteuerkarte noch vor Beginn des Kalenderjahres oder spätestens im Januar. Dann zahlen Sie bereits ab Januar weniger Lohnsteuer.

Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist unter anderem sinnvoll bei Werbungskosten über EUR 920,00, Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf bei zu Ausbildungszwecken auswärts untergebrachten Kindern, Spenden oder Parteizuwendungen , Außergewöhnliche Belastungen, Pauschbeträge für Behinderungen, Verlustvorträge aus früheren Veranlagungsjahren, Erwartete Verluste.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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