Eintreibung der Zusatzbeiträge von säumigen Versicherten erfordert mehr Personal
Berlin (ots) – Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Krankenkasse DAK, durch den Zoll Zusatzbeiträge von säumigen Versicherten eintreiben zu lassen, warnt der BDZ vor personellen Problemen in den Vollstreckungsstellen.
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Angesichts einer ohnehin hohen Arbeitsbelastung lasse sich diese zusätzliche Aufgabe nur erledigen, wenn das erforderliche Personal bereit gestellt werde, betont der Chef der Zollgewerkschaft, Klaus H. Leprich.
Medienberichten zufolge sollen Zollbeamte anhand von Namenslisten, die ihnen die Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden, die Vollstreckungsforderungen bearbeiten. Allein die DAK beziffert die Summe auf über 20 Millionen Euro. Für die Praxis der Vollstreckungsstellen bedeutet das eine Vielzahl zusätzlicher Fälle mit geringen Forderungsbeträgen die einen erheblichen Arbeitsmehraufwand ausmachen.
„Ohne Personalaufstockung ist diese Aufgabe nicht zu leisten“, ist BDZ-Chef Leprich überzeugt. Ohnehin bestünden „riesige Rückstände“, sodass die Vollstreckungsstellen zunächst in die Lage versetzt werden müssen, die bestehenden Forderungen zeitnah zu bearbeiten.
Zuletzt hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. den Personalfehlbestand gerade im Bereich der Vollstreckung eingeräumt. Hiernach beläuft sich das Volumen der Vollstreckungsfälle im Jahr 2009 auf 4,2 Millionen und das Volumen der Forderungen auf über 4,6 Milliarden Euro. 1,2 Millionen Vollstreckungsfälle werden als offene Verfahren bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich jedoch um echte Rückstände.
Die Vollstreckung gehört zu den sogenannten „nicht priorisierten Bereichen“ in der Bundeszollverwaltung, worunter die Personalausstattung leidet. Mehrarbeit, so Leprich, könne deshalb nur erledigt werden, wenn die pauschalen Stelleneinsparungen sofort gestoppt werden.
Leprich wörtlich: „Sollte die DAK ernst machen und weitere Krankenkassen diesem Beispiel folgen, ist das Bundesfinanzministerium gefordert, Farbe zu bekennen. Ohne eine den Aufgaben angemessene Personalausstattung versinken die Vollstreckungsstellen in einer Flut offener Verfahren.“
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