Eltern im Pflegeheim
Eltern im Pflegeheim
Wer als Kind, für eine Unterbringung eines Elternteils oder beider Eltern im Pflegeheim aufkommt, der kann einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen.
Behinderung
Kosten für den nachträglichen Bau einer Rollstuhlrampe sind außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de