Elterngeld: Anteil der Väter in 2009 gestiegen
Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, ist auch im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter bei rund 157 000 der insgesamt 665 000 im Jahr 2009 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23,6%. Wie bereits im Jahr 2008, ist die Väterbeteiligung im Zeitverlauf angestiegen; und zwar von 23,0% im ersten Quartal auf 23,9% im dritten und vierten Quartal. Mütter bezogen in durchschnittlich 96% der Fälle Elterngeld.
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Am häufigsten bezogen nach wie vor Väter in Sachsen (30,7%) Elterngeld, gefolgt von Bayern (30,2%) und Berlin (29,6%). In Sachsen stieg die Väterbeteiligung von 29,9% im ersten auf 32,0% im vierten Quartal 2009. Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (14,0%). Aber auch hier stieg die Quote an: von 12,2% im ersten auf 14,9% im vierten Quartal.
Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es kaum. Nach wie vor bezogen drei von vier Vätern Elterngeld für maximal zwei Monate. Der Anteil der Väter mit einer zweimonatigen Bezugsdauer an allen Vätern mit Elterngeldbezug ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, und zwar von rund 72% auf fast 75%. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.
Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1 171 Euro und damit mehr als ein Drittel (36%) höher als der vergleichbare Anspruch bei Müttern (861 Euro). Während der Anspruch bei Vätern sich im ersten Bezugsmonat um 40 Euro (+ 3,5% gegenüber 2008) erhöhte, stieg der Anspruch bei den Müttern um durchschnittlich 17 Euro beziehungsweise 2,0%.
Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2009 geborene Kinder sind abrufbar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/publikationen) unter dem Stichwort „Elterngeld“. Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.
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